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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-16

Wortprotokoll

Ich habe mehrfach in den Kommissionen und auch in diesem Rat ausgeführt, dass der Konflikt zwischen zwei Normenkomplexen besteht: Auf der einen Seite steht das Freizügigkeitsabkommen und auf der anderen Seite die schweizerische Rechtsordnung mit Artikel 121a der Bundesverfassung. Wenn Sie zwei Normenkomplexe haben, die in Konflikt sind, dann kann sich entweder der eine auf den anderen gleichsam zubewegen, oder es können sich beide aufeinander zubewegen. Wenn sich nichts bewegt, dann werden wir diesen Normenkonflikt im Rahmen unserer eigenen Rechtsordnung, nämlich mit einer entsprechenden Anpassung der Bundesverfassung, auflösen müssen.

Aber ich habe bereits mehrfach ausgeführt: Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Heute wissen wir noch nicht, wie wir diesen Normenkonflikt lösen, aber wir wissen, was die Ausgangslage ist.

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