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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-06-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-06-16

Wortprotokoll

Das Anliegen Ihrer UREK ist nicht unbegründet, und der Bundesrat hat auch in seiner Stellungnahme dargelegt, dass wir die Frage nach Speichertechnologien und Netznutzungsentgelt gerne prüfen. Aber wir wollen eben prüfen und nicht jetzt schon Vorentscheide fällen. Die Vorlage zur Revision des Stromversorgungsgesetzes werden Sie nämlich in einem Jahr zur Vernehmlassung erhalten. Somit haben wir genügend Zeit für Prüfungen, ohne jetzt Präjudizien zu schaffen.

Heute ist es ja so, dass nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b des Stromversorgungsgesetzes der Elektrizitätsbezug für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken nicht zum Endverbrauch zählt, womit in diesem Fall ein Netznutzungsentgelt bereits heute entfällt. Ebenfalls befreit von den Netznutzungsentgelten ist der Strombezug von Speichern und Umwandlungstechnologien wie Power-to-Gas-Anlagen, [PAGE 1135] bei denen der Strom aus einer Produktionsanlage ohne Umweg über das öffentliche Netz direkt rückgespiesen bzw. umgewandelt wird.

Wenn man jetzt diese Ausnahmeregelungen erweitern will, hat man erstens die Gefahr von Ungleichbehandlungen, und zweitens erhöhen sich natürlich die Netzkosten für die anderen, wenn wir hier weitere Befreiungstatbestände etablieren. Sie wissen, heute betragen die Netzkosten rund die Hälfte des Endverbraucherpreises. Das ist also ein wesentlich gewichtigerer Teil als die ganzen Produktionskosten von Strom. Deshalb muss man hier schon sehr vorsichtig sein.

Der Begriff "Speicher" ist heute auch nicht definiert. Sie finden diesen Begriff im Stromversorgungsgesetz nicht. Wenn Sie eine Befreiung weiterer Speicheranlagen vom Netznutzungsentgelt wünschten, müssten wir also zuerst die Diskussion führen, worum es sich genau handelt. Sind es räumlich abgegrenzte Speicher, also stationäre, wirtschaftlich örtliche Einheiten? Wäre jede Strombezugsmenge vom Netznutzungsentgelt befreit oder nur das, was rückgespiesen wird? Da tun sich schon relativ viele Fragen auf.

Deshalb meinen wir, dass das Anliegen berechtigt ist. Aber lassen Sie uns das in aller Offenheit prüfen; das wäre auch ein Versprechen meinerseits, das ich abgeben kann. Aber es ist verfrüht, jetzt schon im Sinne dieser Motion politische Vorentscheide zu fällen. Wir werden das im Rahmen der ohnehin jetzt laufenden Vorbereitungsarbeiten für die Revision des Stromversorgungsgesetzes aufnehmen.