Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-06-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-06-16
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Hurter, Sie wissen sehr wohl, dass wir ein Luftverkehrsabkommen mit der Europäischen Union haben. Da gehört halt auch die Helikopterfliegerei dazu. Wir haben sehr viele Vorteile durch dieses Abkommen. Gerade Sie könnten an vielen Orten mit Ihren Maschinen nicht landen, wenn Ihre Lizenz als Pilot nicht anerkannt wäre, wenn Ihnen das europäische Recht diese Erlaubnis nicht geben würde. Es gibt also viele Bereiche, in denen die Schweiz durch dieses Abkommen enorme Vorteile hat.
Es ist uns immer gelungen, im Bereich der Helikopterfliegerei - wir sind uns einig, dass es schweizerische Spezifitäten gibt - Ausnahmeregelungen zu erhalten. Aber man muss eben darlegen, dass eine Ausnahmeregelung nötig ist, da die Schweiz Spezifitäten aufweist. Die Alpen hören ja nicht in der Schweiz auf: Die Franzosen, die Italiener, die Österreicher sind da genauso betroffen. Gerade in der Helikopterfliegerei ist es deshalb immer gelungen, Sonderregelungen zu finden, zum Beispiel was die ein- und zweimotorigen Maschinen betrifft oder was die Altersgrenze von 65 Jahren betrifft. Wir sehen also keine Notwendigkeit, die Helikopterfliegerei hier generell von dem Abkommen auszunehmen.
Und was Sie halt vergessen: Es gibt auch die Hersteller- und Unterhaltsbetriebe, die von der europäischen Lizenz, vom Zugang zu diesem Markt profitieren. Sonst könnten sie nicht mehr ausserhalb der Schweiz tätig sein. Man muss dann schon die ganze Industrie im Blick haben. Uns ärgern die Easa-Regeln auch ab und zu. Es ist eine sehr dichte Regulation. Sie wissen aber, dass sich das Bazl immer intensiv dafür einsetzt, diese Sonderregelungen zu erreichen. Deshalb glauben wir, dass sich die bisherige Situation bewährt hat und die Vorteile die Nachteile bei Weitem überwiegen.
Deshalb bitte ich Sie, Herr Hurter, die Motion zurückzuziehen, oder sonst halt den Rat, sie abzulehnen.