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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2016-06-16

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-16

Wortprotokoll

Die Stromwirtschaft befindet sich in einem Wandel. Dazu gehört, dass bei dem sich verändernden Produktionsangebot eine zeitliche Verschiebung von Stromproduktion und Stromverbrauch bestehen kann. Das Problem einer solchen zeitlichen Verschiebung zwischen Angebot und Nachfrage kann mit einem Elektrizitätsspeicher, mit einem Energiespeicher gelöst werden. Experten gehen davon aus, dass mittel- bis langfristig auch in der Schweiz ein zusätzlicher Speicherbedarf für eine zuverlässige Versorgung bestehen wird.

Heute wird die Speicherung von Elektrizität von Pumpspeicheranlagen dominiert. Neben Pumpspeicheranlagen entwickeln die Marktakteure aber weitere technische Möglichkeiten zur Speicherung von Elektrizität. Dazu gehören zum Beispiel Batteriespeicher, Druckluftspeicher oder Power-to-Gas-Speicheranlagen. Es werden also bereits mittelfristig verschiedene kommerziell nutzbare Elektrizitätsspeicher zur Verfügung stehen. Unter dieser Voraussetzung ist es wichtig, dass wir für alle Speichertechnologien die gleichen Rahmenbedingungen schaffen. Heute sind Pumpspeicheranlagen, wenn sie Energie einspeichern, vom Netznutzungsentgelt entlastet. Das Netznutzungsentgelt wird in der Schweiz nur erhoben, wenn ein Endverbraucher die Elektrizität nutzt, also aus dem Netz ausspeist oder bezieht. Speicher, ganz egal welchen Technologietyps, sind also keine Endverbraucher.

Da bereits heute die Pumpspeichertechnologie beim Einspeichern von Elektrizität vom Netznutzungsentgelt entlastet ist, geht es nun darum, anderen Speichertechnologien, anderen Speicherlösungen die gleichen Rahmenbedingungen beim Netznutzungsentgelt zu gewähren. Ihre Kommission schlägt Ihnen vor, im Rahmen dieser Gleichstellung aller Elektrizitätsspeicher zwei Bedingungen zu berücksichtigen.

Ein solcher Speicher muss erstens erhebliche Energiemengen speichern können. Das heisst, es geht in diesem Vorstoss Ihrer Kommission nicht um den Mikrospeicher im Einfamilienhaus, da er für die sichere Versorgung eine untergeordnete Rolle spielt. Es geht heute auch nicht um die Regelung des Netznutzungsentgelts für die sogenannten Prosumer, das heisst für Endverbraucher, die grosse Mengen ihrer eigenen Produktion selber verbrauchen. Speicher mit erheblichen Energiemengen haben sicher eine auf ein Quartier bezogene Funktion und stehen nicht nur im Dienste eines einzelnen Endverbrauchers.

Die zweite Bedingung betrifft die Dauerhaftigkeit einer einzuführenden gesetzlichen Bestimmung. Ihre Kommission möchte hier auch die Möglichkeit schaffen, dass nicht sofort eine dauerhafte Regelung eingeführt wird. Es ist demnach im Gesetzgebungsprozess auch möglich, nur eine befristete Regelung für die neuen Speichertechnologien einzuführen.

Der Bundesrat hat bereits in der Kommissionsarbeit darauf hingewiesen, dass er auch noch andere Massnahmen betreffend das regulatorische Umfeld prüfen möchte. Das ist gut und wird von der Kommission auch unterstützt. Die Kommission ist mehrheitlich der Meinung, dass dies mit dieser Motion auch nicht verunmöglicht oder abgelehnt würde. Mit dieser Motion wird aber ein wichtiger Bestandteil des Regulierungsrahmens eingefordert, nämlich dass Elektrizitätsspeicher in den entsprechenden Leistungsklassen beim Netznutzungsentgelt gleich behandelt werden. Es geht also um Gleichbehandlung bei der Regulierung der Elektrizitätsspeicher.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen, diese Motion anzunehmen.