Lexipedia

Stöckli Hans · Ständerat · 2016-06-16

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-16

Wortprotokoll

Ich danke dem Sprecher der Mehrheit, dass er jetzt die Argumentation für das Nichteintreten dargelegt hat. In der Kommissionsberatung war man relativ kurz in der Begründung für den Antrag auf Nichteintreten. Nur, lieber Kollege Graber - auch heute haben Sie mich nicht überzeugt. Ich bin davon überzeugt, dass die Handlungsnotwendigkeit gegeben ist und dass wir auf diesen Gesetzentwurf eintreten müssen. Ich würde das in fünf Teilen darlegen.

Sie - auch die Mehrheit der Kommission - bestreiten nicht, dass Qualität jeden Tag erarbeitet und verbessert werden muss. Was nicht gesagt wurde, ist, dass leider die Qualität in unserem Land nicht so gut ist, wie man immer meint. Studien zeigen, dass 10 Prozent aller Patientinnen und Patienten bei der Behandlung im Spital einen schädigenden medizinischen Zwischenfall erleben und dadurch den Aufenthalt im Spital um durchschnittlich eine Woche verlängern müssen. Das sind Kosten, die bei der Allgemeinheit und den Krankenkassen anfallen. Andere Studien zeigen, dass ungefähr die Hälfte dieser unerwünschten Ereignisse vermeidbar [PAGE 548] wäre. Man könnte also 50 Prozent dieser zusätzlichen Reparaturkosten vermeiden.

Die Schweiz ist im internationalen Umfeld nicht gut "geratet". 11,4 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer sagen, dass sie bereits an sich selber einen solchen medizinischen Fehler erlebt hätten. Dieser Anteil ist signifikant höher als beispielsweise in unserem Nachbarstaat Deutschland oder auch in Grossbritannien. 9,4 Prozent sagen, dass sie nach der Hospitalisation oder nach einer Operation eine Infektion erlitten hätten. Zählt man das zusammen, ergibt das etwas zwischen 2000 und 3000 Todesfällen pro Jahr, welche durch medizinische Zwischenfälle verursacht wurden, die eben hätten vermieden werden können. Mir scheint, dass dies schon genügend Anlass wäre, um auf diese Vorlage einzutreten.

Kommt noch dazu: Vergleichsstudien der OECD zeigen, dass in der Schweiz bei rund 12 von 100 000 chirurgischen Eingriffen ein Fremdkörper im Operationsbereich vergessen wird. Die Durchschnittsquote in den OECD-Ländern liegt aber bei 5 Fällen pro 100 000 Patienten. Sie sehen, auch in dieser Statistik stehen wir trotz teurem Gesundheitsbereich nicht gut da. Ich denke, da muss alles unternommen werden, um die Qualität zu verbessern.

Es ist noch gar nicht so lange her, da hat das Parlament selber den Bundesrat beauftragt, Gesetzesvorlagen für erhebliche Verbesserungen im Bereich Qualität zu bringen. Beispielsweise wurde in der SGK-NR die Motion 10.3015, "Für eine nationale Qualitätsorganisation im Gesundheitswesen", ins Leben gerufen. Noch interessanter ist die Motion 10.3450 der FDP-Liberalen Fraktion, die wie folgt begründet wurde: "Es muss ein gesetzlicher Rahmen für die Gründung einer nationalen, unabhängigen Organisation geschaffen werden ... Gegenwärtig sind die Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements auf sehr viele verschiedene Akteure aufgeteilt, und es fehlt an einer einheitlichen Führung. Dieses Problem muss so schnell wie möglich gelöst werden." Ich zitiere hier nicht den Bundesrat, sondern ich zitiere aus der Motion von 2010, die aus der Feder der FDP-Liberalen Fraktion stammt.

Ich bin dann gespannt zu hören, wie sich plötzlich dieser Handlungsbedarf in Luft aufgelöst haben soll. Wir, das Parlament, haben den Bundesrat beauftragt, das Handlungsfeld zu besetzen und uns Vorschläge auszuarbeiten.

Der Sprecher der Mehrheit hat gesagt, die gesetzliche Grundlage sei heute genügend, um dieses Problems Herr zu werden. Einerseits ist das ein Widerspruch zu den Beschlüssen des Parlamentes vor ein paar Jahren. Andererseits steht es auch im krassen Widerspruch zu der tatsächlich gelebten Welt, lieber Kollege Konrad Graber. Natürlich gibt es Bestimmungen und Vorgaben zur Qualitätssicherung im KVG; Sie haben die Artikel zitiert. Aber in dieser Gesetzgebung finden Sie keine Instrumente, um die Ziele der Qualitätssicherung, der Qualitätsverbesserung zu erreichen. Es sind keine Instrumente vorhanden, mit denen die Massnahmen umgesetzt werden könnten, und - das ist ganz entscheidend - die Leistungserbringer unterstehen im Gegensatz zu den Versicherern nicht der direkten Aufsicht des Bundes. Der Bund hat keine Aufsichtsinstrumente und keine Aufsichtsrechte bezüglich der Leistungserbringer. Insbesondere besteht auch keine gesetzliche Grundlage dafür, Sanktionen gegenüber Leistungserbringern aussprechen zu können. Dazu braucht es eben ein formelles Gesetz.

Schliesslich fehlt auch die Finanzierung vollkommen. Sie sagen, Herr Graber, dass die Finanzierung in der ordentlichen Abrechnung integriert sei. Das Problem ist nur, dass es um generelle nationale Einheiten geht. Es geht darum, dass man Standards entwickelt, welche nicht nur im Einzelfall, sondern insgesamt verbindlich sind. Dazu braucht es eben Ressourcen, und diese wiederum brauchen eine gesetzliche Grundlage. Diese gesetzliche Grundlage würde das geänderte Gesetz bringen. Wir haben es also in der heutigen Situation ganz klar noch mit einer Lex imperfecta zu tun, die es zu ergänzen gilt.

Schliesslich wurde im Rahmen der Überarbeitung der Vorlage den Kritikpunkten, welche im Vernehmlassungsverfahren aufgezeigt wurden, entsprochen. Man will die bestehenden Strukturen, insbesondere die Stiftung für Patientensicherheit, in das System integrieren. Man will bewährte nationale Programme weiterführen und auch die Stakeholder einbeziehen. Es soll keine neue Struktur beim Bund geschaffen werden.

Zur Frage, ob Bottom-up- oder Top-down-Regulierungen nötig sind: Wenn man die Unterlagen studiert und die Vernehmlassungsantworten zu verstehen versucht, dann ist klar, dass der Bundesrat mit seiner Vorlage die Absicht hat, eine Bottom-up-Lösung zu bringen, welche es ermöglichen würde, all die Ressourcen, mit denen man sich bereits heute um Qualität bemüht, zu integrieren, aufeinander abzustimmen und zu koordinieren.

Jetzt bin ich sehr erstaunt, was die Unterstützung der Vorlage des Bundesrates betrifft. Vielleicht haben Sie den Brief verschiedenster Organisationen, datiert vom 25. Mai 2016, auch erhalten, in dem uns unterschiedlichste Kreise eindringlich darauf hinweisen, dass es eben nötig sei, die nationale Gesetzgebung zu erweitern und die Lücken zu schliessen. Es heisst in diesem Schreiben - das sehr vernünftige und anerkannte Persönlichkeiten unseres Landes unterzeichnet haben -, dass Nichteintreten unverständlich und verantwortungslos sei. Ich meine, wenn ein Herr Dr. Schlup, Präsident des Ärzteverbandes, oder der Präsident des Apothekerverbandes usw. eine Formulierung schreiben wie "unverständlich und verantwortungslos", dann scheint es mir doch nötig zu sein, dass man sich Gedanken macht, ob der Entscheid in der SGK, der relativ locker gefällt wurde, tatsächlich der richtige war.

Auch die Kantone, und zwar nicht nur der Vorstand, sondern die gesamte GDK, sind klar der Meinung, dass die gesetzlichen Grundlagen heute nicht ausreichend sind und dass man auf diese Vorlage eintreten soll. Ich zitiere aus dem Schreiben der GDK: "Die Gesundheitsdirektorenkonferenz empfiehlt Ihnen im Vorfeld dieser Diskussion eindringlich, dem Antrag der Kommission nicht zu folgen und auf das Geschäft einzutreten." Lieber Kollege Graber, auch diejenigen, welche mitfinanzieren sollten, wie beispielsweise Santésuisse, sind für Eintreten auf diese Vorlage. Dementsprechend bin ich schon etwas erstaunt, dass man hier sagt, es brauche keine gesetzliche Grundlage, alles sei bestens.

Ich bin dementsprechend überzeugt, dass es richtig ist, dass man Eintreten beschliesst und so die notwendigen Voraussetzungen schafft, damit die Qualität, die in diesem Land im Vergleich zu anderen Staaten nicht gut ist, verbessert werden kann.

Stöckli Hans · Ständerat · 2016-06-16 | Lexipedia | Lexipedia