Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2016-06-16
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2016-06-16
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich meine Interessenbindung darlegen: Ich bin Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission.
Zur Erinnerung nochmals der Wortlaut meiner Initiative: "Der Katalog der Prüfkriterien in Artikel 141 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes ist mit einem zusätzlichen Punkt 'Selbstregulierung' zu ergänzen. Bei neuen Gesetzesbestimmungen, welche die Wirtschaftsfreiheit einschränken, soll zwingend geprüft und in der begleitenden Botschaft dargelegt werden müssen, ob der Zweck der Bestimmung nicht ebenso gut oder besser mit einer bestehenden oder neu zu definierenden Selbstregulierung durch den betroffenen Wirtschaftszweig erreicht werden kann."
Hier einige Vorteile der Selbstregulierung: Schnelligkeit und Effizienz, geringere Kosten, Entlastung der Gerichte, um nur einige zu nennen.
Die Initiative sieht also als zusätzliches Prüfkriterium "Selbstregulierung" vor, dies bei Botschaften des Bundesrates zu Gesetzesvorlagen, welche die Wirtschaftsfreiheit einschränken. Dieses Prüfkriterium ist als Auftrag an die Verwaltung zu verstehen. Diese soll der Frage nachgehen, ob das zu regelnde Problem gänzlich, teilweise oder gar nicht durch Selbstregulierung gelöst werden kann. Konkret gibt es vier Möglichkeiten:
1. Die Verwaltung kommt zum Schluss, dass eine bereits funktionierende Selbstregulierung besteht. Ein Gesetz ist in diesem Fall nicht erforderlich.
2. Trotz einer bestehenden Selbstregulierung ist eine gesetzliche Regelung notwendig. In der Botschaft ist in diesem Fall zu rechtfertigen, wieso die bestehende oder allenfalls auszubauende Selbstregulierung nicht genügt. [PAGE 1150]
3. Es existiert bisher keine Selbstregulierung, sodass ein Gesetz erforderlich ist. Die Selbstregulierung ist allein keine Lösung, aber im Verbund mit gesetzlichen Vorschriften sinnvoll.
4. Es gibt bisher keine Selbstregulierung, und eine solche kommt auch nicht infrage. Ein Gesetz ist erforderlich.
Der Sinn meiner Initiative liegt darin, dass die Frage nach der Selbstregulierung vor dem Legiferieren aufgenommen und dass ihr bereits dann nachgegangen wird. Die Initiative zielt also auf einen Rechenschaftsbericht in der Botschaft. Dies führt dazu, dass die Selbstregulierung bereits im Begleitbericht zur Vernehmlassung angesprochen werden muss. In der Folge können die betroffenen Branchen in der Vernehmlassung Selbstregulierungsmodelle vorschlagen. Damit ist die Früherkennung von möglichen Selbstregulierungsmassnahmen gewährleistet.
Les opposants à cette initiative arguent que le Conseil fédéral est manifestement convaincu de la nécessité de légiférer s'il élabore un message. Dans ces conditions, il ne doit pas être contraint d'examiner l'opportunité de privilégier l'autorégulation. Or le but de mon initiative est précisément d'obliger le Conseil fédéral à justifier sa volonté de légiférer par rapport à l'option de l'autorégulation. L'ajout de ce critère renforce la légitimité du principe de subsidiarité et renforce l'autorégulation. Cette disposition contribuerait à renforcer l'attention portée aux possibilités d'autorégulation par l'administration fédérale.
Il arrive et il est arrivé qu'il faille, parfois au prix d'un travail soutenu, élaborer des solutions fondées sur l'autorégulation après l'adoption des actes normatifs, par exemple dans le cas de la loi sur le crédit à la consommation. Il arrive et il est arrivé aussi que des messages ne tiennent pas compte de l'autorégulation en place, comme dans le cas de la loi sur les produits du tabac.
Meine Damen und Herren, entscheiden wir uns für Selbstregulierung und Eigenverantwortung vor staatlichen Regelungen! Wie die Economiesuisse bitte ich Sie in diesem Sinne, meiner Initiative Folge zu geben.