Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2016-06-16
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-16
Wortprotokoll
Die Kommission hat auch diese Initiative am 4. Februar 2016 vorgeprüft. Die Initiative verlangt eine Ergänzung des Parlamentsgesetzes, gemäss welcher Parlamentsmitglieder die Reisekosten für Informationsreisen, zu welchen sie von Interessenorganisationen eingeladen werden, selber bezahlen sollen. Dass die Mitglieder diese Reisen selber bezahlen sollen, zu diesem Schluss ist auch die Kommission gekommen. Trotzdem beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Warum dieser Widerspruch?
Die Kommissionsmehrheit kam in der Beratung zum Schluss, dass keine weiteren Regelungen auf Gesetzesstufe notwendig sind. Die Mitglieder der Bundesversammlung werden durch das schweizerische Korruptionsstrafrecht erfasst und können sich daher nach dem Straftatbestand der Vorteilsannahme strafbar machen. Am 11. Dezember 2007 haben die Büros Empfehlungen erlassen, welche darlegen, was diese Straftatbestimmung für uns Mitglieder der Bundesversammlung konkret bedeutet.
So wird zum Beispiel unter Ziffer 5 dieser Empfehlungen erläutert, dass "eine Einladung einer schweizerischen oder internationalen Interessenorganisation zu einer Informationsreise angenommen werden kann, sofern die Ratsmitglieder die Reisekosten selber bezahlen". In weiteren Punkten der Empfehlungen wird präzisiert, in welchen Fällen die Annahme von Zuwendungen unter den Straftatbestand fällt.
Die Kommission sieht somit keinen Mehrwert in einer zusätzlichen Regelung im Parlamentsrecht. Angesichts der strengen Kriterien für die Anerkennung der relativen Immunität gemäss Artikel 17 des Parlamentsgesetzes ist zudem nicht davon auszugehen, dass die Korruptionsstraftatbestimmungen im Einzelfall zur Anwendung kommen werden. Was die Empfehlungen der Büros betrifft, so sind diese sehr detailliert; dies macht auch Sinn, damit wir Ratsmitglieder über klare Handlungsanweisungen verfügen.
Eine Minderheit der Kommission würde es jedoch begrüssen, wenn diese Punkte auf Gesetzesstufe geregelt würden. Wenn die Annahme einer Einladung zu einer bezahlten Reise durch Parlamentsmitglieder als Vorteilsannahme gewertet werde, solle das auch zum Ausdruck kommen. Ein entsprechender Katalog im Parlamentsgesetz würde sowohl für Ratsmitglieder wie auch für Aussenstehende Transparenz schaffen. Es wird auch moniert, dass sich in diesem Zusammenhang immer wieder Fragen stellen, und daraus gefolgert, dass es sich somit lohnen würde, eine Präzisierung in das Parlamentsgesetz aufzunehmen.
Einzelne Kommissionsmitglieder möchten noch weiter gehen und finden es prüfenswert, Auslandreisen der Parlamentsmitglieder, die in direktem Zusammenhang mit ihrem Mandat stehen, in einem öffentlichen Register transparent zu machen.
Für die Mehrheit der Kommission sind die aktuellen Empfehlungen des Büros vollauf genügend, zusätzliche Regelungen und eine detaillierte Auflistung auf Gesetzesstufe lehnt sie ab.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.