Feri Yvonne · Nationalrat · 2016-06-16
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-16
Wortprotokoll
"An jenem Abend kam er wieder einmal sehr spät nach Hause. Ich war bereits im Bett und schlief. Plötzlich stand er im Schlafzimmer. Bevor ich richtig wach war, schlug er mir mit der flachen Hand ins Gesicht. Er beschimpfte mich und schlug immer wieder zu. Ich wehrte mich nicht und sagte nichts, denn ich hatte Angst, dass er mich sonst zu Tode prügelte. Als er endlich aufhörte, rannte ich ins Kinderzimmer, nahm unsere kleine Tochter aus ihrem Bett und flüchtete mit ihr im Pyjama aus der Wohnung."
Leider handelt es sich bei diesem kurzen Zitat nicht um eine Romanpassage, sondern um einen Ausschnitt aus einem Polizeibericht. Das Opfer schildert dem Polizisten eine Szene, die so niemand von uns erleben möchte. Drei Punkte machen mich besonders betroffen: Die Angst des Opfers, zu Tode geprügelt zu werden, ist berechtigt. Im Jahr 2015 fanden fast zwei Drittel aller vollendeten Tötungen im häuslichen Bereich statt - 36 Personen starben. Bei mehr als der Hälfte der Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt handelt es sich wie im Beispiel um Wiederholungsfälle. Besonders schlimm sind solche Gewalteskalationen für die Kinder, die zum Beispiel im Nebenraum die Schreie mitanhören müssen. Um Kinder und erwachsene Opfer nachhaltig vor häuslicher Gewalt zu schützen, braucht es eine Verhaltensänderung der gewaltausübenden Person.
Es freut mich sehr, dass mittlerweile in fast allen Kantonen entsprechende Beratungsangebote bestehen. Ausgestaltet sind diese Angebote jedoch sehr unterschiedlich. Dauer, Setting, Form, Zielgruppen und Zugang variieren sehr stark. Die Weiterentwicklung ist sowohl für den Fachverband "Gewaltberatung Schweiz" als auch für die einzelnen Beratungsstellen ein grosses Thema. Einige setzen sich momentan mit der Wirksamkeit ihres Angebots auseinander. Viele überlegen, wie sie die Zielgruppen besser erreichen können. Alle sind interessiert an der kontinuierlichen Verbesserung ihrer Arbeit mit gewaltausübenden Männern.
Genau darin kann der Bundesrat die Beratungsstellen in den Kantonen mit einem vergleichsweise geringen Aufwand unterstützen. Indem er, aufbauend auf dem Bericht des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann aus dem Jahr 2008, die regionalen Erfahrungen der letzten Jahre mit Täterarbeit bei häuslicher Gewalt zusammenträgt und allen Kantonen zur Verfügung stellt, schafft er eine sehr hilfreiche Grundlage für die Verbreitung von erfolgreichen Modellen und Strategien über Kantons- und Sprachgrenzen hinweg.
Setzen Sie gemeinsam mit mir ein Zeichen für den Kindes- und Opferschutz bei häuslicher Gewalt. Mit der Annahme meines Vorstosses soll die Täterarbeit in der Schweiz weiter gestärkt werden, damit Gewalt ausübende Menschen konsequent und bereits nach der ersten Polizeiintervention zur Verantwortung gezogen werden. Gelingt es mit der Täterarbeit, den hohen Anteil an Polizeieinsätzen bei häuslicher Gewalt zu reduzieren, können hoffentlich nebst dem grossen menschlichen Leid der Betroffenen auch die sehr hohen Folgekosten von häuslicher Gewalt verringert werden.