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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist bereit, die Motion anzunehmen; dies aus der Überlegung heraus, dass im Bereich Tourismus und Beherbergungswirtschaft in den Alpen ein Problem besteht. Die Zahl der Beherbergungsnächte verzeichnet einen massiven Rückgang, und der starke Schweizerfranken fällt natürlich enorm ins Gewicht. Insofern besteht das Bedürfnis nach einer Verbesserung der Rahmenbedingungen. Wir sind bereit, dies anzuschauen.

Es geht um bestehende Bauten, nicht um Neubauten, und es geht um die Frage, was ausserhalb des Baugebietes zulässig ist. Wie Frau Nationalrätin Semadeni richtig sagte, schauen wir diese Frage sowieso an, insbesondere bei den [PAGE 1255] landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone, aber auch bei anderen Gebäuden. Die Debatte findet also so oder so statt.

Tatsächlich kennen wir für bestehende Tourismusbauten oder Hotels ausserhalb der Bauzone heute keine Sondervorschriften. Nach geltendem Recht besteht deshalb für die Erweiterung von zonenwidrigen gewerblichen Bauten und Anlagen beim Flächenbedarf eine Grenze. Die Erweiterungsgrenze von 30 Prozent gilt auch hier, und es gilt selbstverständlich auch in diesem Fall, dass Erweiterungen um mehr als 100 Quadratmeter nur zulässig sind, wenn dies für die Fortführung des Betriebs erforderlich ist.

Im Moment denken wir deshalb, dass wir die Grundproblematik sowieso anschauen werden und ob sich dies tatsächlich in die vorgesehene Revision einbetten lässt? Wir sind allerdings der Meinung, dass der Begriff des Tourismusbetriebs klärungsbedürftig ist. Er müsste restriktiv ausgelegt werden. Wir meinen, dass es sich nur um Einzelfälle handeln kann. Wir müssen auch eine Abgrenzung zu den Alpenbeizen, Buvettes und Skilift-Anlagen finden, die ihr Sortiment natürlich immer wieder erweitern. Wir wissen, dass die Leute in den Tourismusgebieten in der Regel erfinderisch sind. Wir müssen dies schon sauber eingrenzen, damit wir nicht, wie Frau Nationalrätin Semadeni zu Recht sagte, wieder zurück auf Feld eins gelangen.

Ein Wort an den Kommissionssprecher: Der Bundesrat wird es in die zweite Etappe der RPG-Revision einbetten. Die Vorbereitungsarbeiten mit den Kantonen laufen bis Ende Jahr. Wir werden dem Parlament die zweite Etappe der RPG-Revision im nächsten Jahr unterbreiten. Es bleibt Ihnen genügend Zeit, um sich mit allen Fragen rund um bestehende Gebäude ausserhalb der Bauzone befassen zu können.

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