Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2002-03-20
Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-20
Wortprotokoll
Die Asyl-Initiative der SVP ist, wie alles, was zu diesem Thema aus dieser Küche kommt, fremdenfeindlich und höhlt ganz bewusst die Flüchtlingskonvention aus. Gerade mit ihrer Drittstaatenregelung verletzt die Initiative die humanitäre Tradition der Schweiz, die Sie ja in ihrem Kampf gegen die Uno mit lauten Falschtönen immer wieder beschworen haben.
Machen wir doch die Reise eines Menschen, der aus politischen Gründen aus seinem Land geflüchtet und mit einer Schlepperorganisation in Deutschland gestrandet ist: Per Bus, Zug oder Autostopp geht es weiter durch Deutschland, Frankreich oder Italien in die Schweiz, wo entfernte Verwandte leben. Hier stellt er ein Asylgesuch. Darauf wird jedoch die Schweiz, sollte die Initiative angenommen werden, nicht eintreten. Hier zeigt sich, dass die Initiative eine reine Fiktion ist. Sie geht davon aus, dass eine Asyl suchende Person in einem sicheren Drittstaat ein Asylgesuch hätte - ich betone: hätte - stellen können.
Etwa 97 Prozent aller Asylsuchenden reisen auf dem Landweg in die Schweiz. Unsere geographische Lage ist derart, dass alle, die hierher kommen, durch so genannte sichere Drittstaaten reisen müssen. Niemand kann behaupten, dass Deutschland, Frankreich oder Italien unsichere Drittstaaten seien. Wenn ein Asylsuchender bei uns ankommt, wird er also wegen seiner Reiseroute von einem Asylverfahren ausgeschlossen. Denn er hätte ja - immer gemäss Initiative - anderswo ein Asylgesuch stellen können. Zwischen der Schweiz und den umliegenden sicheren Drittstaaten besteht kein Rücknahmeübereinkommen - wozu auch. Eine Asyl suchende Person kann also nicht einfach aufgrund ihrer Aussagen wieder nach Deutschland abgeschoben werden, ausser Deutschland ist damit einverstanden - da hätte ich meine Zweifel. Es braucht in jedem Fall eine Überprüfung. In der Schweiz ist die Person vom Asylverfahren ausgeschlossen. Aufgrund des Non-Refoulement-Gebotes kann sie auch nicht in ihre Heimat zurückgeschoben werden, ohne dass ihre vorgebrachten Fluchtgründe eben in einem Asylverfahren geprüft werden. Dadurch wird dann auch die Flüchtlingskonvention verletzt. Was passiert mit diesen Menschen? Sie werden hier bei ihrer Familie oder ihren Verwandten leben und haben nicht die geringste Chance, asylrechtlich korrekt behandelt zu werden. Damit sind sie schutzlos, ohne Anerkennung, haben kein Anrecht auf Integrationsleistungen und werden in die Illegalität abgedrängt - was das heisst, zeigen uns die "sans-papiers".
Die Initiative will zudem auch die Fürsorgeleistungen noch weiter kürzen und die medizinische Versorgung nur auf Notfälle beschränken. Ausserdem fordert sie, nachdem der Bundesrat eingesehen hat, dass ein restriktives Arbeitsverbot nur wenig oder nichts bringt, das Arbeitsverbot sei zu verschärfen. Heute sind die Fürsorgeleistungen für die Asylsuchenden um rund 20 Prozent tiefer als für Schweizerinnen und Schweizer. Weitere Einsparungen sind einfach nicht denkbar, will man die Menschen nicht verelenden lassen. Zudem gilt für Asylsuchende bereits heute die eingeschränkte Ärztewahl, und sie haben nur zu einer kostengünstigen Gesundheitsversorgung Zugang. Arbeitsverbote führen nicht nur zu sozialen Spannungen, sondern kommen den Staat auch sehr teuer zu stehen; denn Asylsuchende ohne Arbeit sind auf Fürsorgegelder angewiesen. Wir haben in der Schweiz bereits ein sehr restriktives und auf weiten Strecken fragwürdiges Asylgesetz.
Die Initiative will es nochmals verschärfen. Damit will die SVP kein einziges Problem lösen, sondern ganz einfach vor den Wahlen Stimmung gegen die ausländische Wohnbevölkerung machen. Sie will den Zugang zum Asylverfahren schliessen, die Schweiz vor Asylsuchenden "bewahren". Sie - hier spreche ich die Mitglieder der SVP-Fraktion an - spielen damit ein äusserst gefährliches Spiel und nehmen bewusst eine Gewalteskalation gegen Ausländerinnen und Ausländer in Kauf.
Die SP-Fraktion lehnt die Volksinitiative selbstverständlich ab.