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preparatory:AB 20253

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, in Übereinstimmung mit der Mehrheit und dem Ständerat die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" klar abzulehnen. Namentlich sprechen folgende Gründe für diese Haltung:

1. Die vorgeschlagene Drittstaatenregelung kann nicht funktionieren.

2. In fürsorgerechtlicher Hinsicht sind die Anliegen der Initiative weitestgehend erfüllt.

3. Die in der Initiative vorgeschlagenen Sanktionen für die Fluggesellschaften sind ungenügend.

Zur vorgeschlagenen Drittstaatenregelung: Diese kann nicht funktionieren, weil sie die Bereitschaft des Drittstaates zur Rückübernahme voraussetzt. Davon kann in den meisten Fällen gerade nicht ausgegangen werden, weil diese Drittstaaten auf dem Nachweis oder der Glaubhaftmachung eines vorangegangenen Aufenthaltes auf ihrem Staatsgebiet beharren werden. Dieser Nachweis oder die Glaubhaftmachung stellen ein kaum realisierbares Unterfangen dar. Immerhin ist zu beachten, dass rund 95 Prozent der Asylsuchenden illegal in unser Land reisen. Eine Wegweisung wird also nur möglich sein, wenn der entsprechende Drittstaat feststellbar und überdies zur Rückübernahme bereit ist. Das wird er kaum freiwillig tun. So gilt es auch von den Befürwortern dieser Initiative anzuerkennen, dass jede Drittstaatenregelung in einem internationalen Kontext steht. Es ist realitätsfremd zu meinen, dass Rückübernahmen so einfach durch ein schweizerische Gesetz anderen Staaten aufgezwungen werden könnten. Eine Asyl suchende Person wird also ohne klaren Hinweis auf einen vorangehenden Aufenthalt oder lediglich aufgrund einer blossen Aussage kaum in den Drittstaat weggewiesen werden können.

Sofern dieser Nachweis nicht gelingt, müssten die Asylsuchenden trotzdem weggewiesen werden, und zwar ohne materielle Prüfung, ob sie in ihrem Heimatland verfolgt werden. Personen, welche eigentlich als Flüchtlinge anerkannt werden müssten, erhielten somit keinen wirksamen Schutz vor Verfolgung und keine entsprechende Rechtsstellung. Das kann so nicht sein. Eine Drittstaatenregelung, die nicht funktioniert, wird nicht einmal Präventivwirkung erzielen.

Zu den fürsorgerechtlichen Anliegen: Diese sind zum Teil schon im heutigen Recht erfüllt bzw. werden im Rahmen der laufenden Revision des Ausländerrechts und des Asylgesetzes berücksichtigt. Eine verfassungsrechtliche Verankerung dieser Anliegen erweist sich somit als überflüssig.

Zu den "carrier sanctions": Das Anliegen war und ist berechtigt. Fluggesellschaften, welche die Schweiz anfliegen und die geltenden Vorschriften der Mitwirkung bei der Einreisekontrolle nicht einhalten, sind mit Strafen zu belegen. Der Bundesrat hat von sich aus eine entsprechende Vorschrift in die Revision des Ausländergesetzes aufgenommen. Er geht aber weiter und will nicht nur, wie in der Initiative verlangt, die konzessionierten Fluggesellschaften mit dieser Strafbestimmung belegen, sondern auch die Chartergesellschaften. Auch diese Forderung wird somit erfüllt.

Die Schlussfolgerung kann folgerichtig demnach nur auf Ablehnung der Initiative lauten. Die Forderungen sind bereits mit dem geltenden Recht erfüllt bzw. werden im Rahmen der laufenden Revisionen im Ausländer- und Asylrecht berücksichtigt; die vorgesehene Drittstaatenregelung ist, wie gesagt, impraktikabel.

Die Initiative ist deshalb zur Ablehnung zu empfehlen.