Vogler Karl · Nationalrat · 2016-09-12
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-09-12
Wortprotokoll
Ich spreche zu den Differenzen beim DBG und beim StHG. Die Fraktion der CVP beantragt Ihnen, jeweils der Minderheit I (Fässler Daniel) zu folgen.
Vorab: Verschiedenste Untersuchungen zeigen, dass steuerliche Anreize für energetische Sanierungen erhebliche Mitnahmeeffekte produzieren, das heisst, ein Grossteil der Sanierungen würde auch ohne entsprechende Abzüge getätigt. Oder anders ausgedrückt: Die vorgeschlagenen Abzugsmöglichkeiten führen zu Mindereinnahmen für den Staat ohne adäquaten energetischen Gegenwert. Mit den Anträgen der Minderheit II (Knecht) würde das Ganze weiter potenziert.
Erlauben Sie mir im Weiteren den Hinweis, dass insbesondere die Fassung der Minderheit II Fragen aufwirft, beispielsweise die Frage nach der Definition des Ersatzneubaus. Diesen Begriff kennt das Steuerrecht nicht. Kann etwa anstelle einer bisherigen landwirtschaftlichen Baute ein Mehrfamilienhaus erstellt werden, notabene allenfalls mit einem wesentlich grösseren Volumen? Ähnliche Fragen stellen sich bei den Rückbaukosten. Potenziert wird die ganze Problematik dadurch, dass die Investitionskosten auf zwei oder gemäss Minderheit II sogar auf vier Steuerperioden verteilt werden sollen - mit der Folge von wachsender Steuerbürokratie, damit verbundener Rechtsunsicherheit und unter Verletzung des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Sie können darauf wetten: Folgebegehren auf andere Steuerabzüge würden kommen.
Namens der Mehrheit der CVP-Fraktion ersuche ich Sie, hier masszuhalten, der Minderheit I und damit dem Ständerat zu folgen - das im Bewusstsein, dass auch dieser Ansatz gewisse Mängel beinhaltet. Dabei handelt es sich aber wenigstens um eine pragmatische Lösung.
Die Einzelanträge Guhl werden wir ablehnen. Hingegen werden wir dem Einzelantrag Schilliger zustimmen.