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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-09-12

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-09-12

Wortprotokoll

Die WBK beantragt ja, im Grundsatz die Vorschläge des Bundesrates in der BFI-Botschaft 2017-2020 zu übernehmen, sie aber gezielt und massvoll aufzustocken. Der Bildungsbereich ist im Rahmen des Stabilisierungsprogramms etwas überdurchschnittlich betroffen. Dies will die Kommission mit ihren Anträgen korrigieren. Ich will nicht wiederholen, wie wichtig die Bildung für unser Land ist und vor welchen Herausforderungen wir im Bildungsbereich stehen. Es ist so, wir investieren sehr viel Geld in unser Bildungswesen. Das ist auch richtig so. Der Bund darf sich auf seinen Beitrag ja auch nicht allzu viel einbilden. Alles in allem investiert der Bund jährlich etwa 7 Milliarden Franken in die Bildung, die Kantone hingegen investieren jährlich ungefähr 30 Milliarden Franken.

Folgendes ist interessant: Die Entwicklung der Ausgaben von Bund und Kantonen verlief in den letzten Jahren in etwa im Gleichschritt. Das heisst, wenn der Bund mehr Geld für die Bildung ausgab, dann sind ihm die Kantone gefolgt. Wenn der Bund in Zukunft weniger Geld ausgeben oder den Anstieg reduzieren möchte, dann besteht ein Risiko, dass auch die Kantone ihre Budgets zurückfahren. Das würde den Effekt verstärken.

Ich möchte ganz kurz auf die Bereiche eingehen, wo wir Aufstockungen beantragen. Ich werde mich dann zu den einzelnen Anträgen in der Detailberatung nicht mehr äussern.

Zuerst zur Berufsbildung, zum Bundesbeschluss 1: Ich kenne niemanden, der die Berufsbildung, unser duales System, nicht rühmt und dessen elementare Bedeutung nicht hervorstreicht. Für diesen wichtigen Bereich schlägt der Bundesrat ein unterdurchschnittliches Wachstum vor. Gleichzeitig wissen wir, dass in den nächsten Jahren die Berufsbildung vor besonderen Herausforderungen stehen wird. [PAGE 579] Sie muss im Rahmen der Fachkräfte-Initiative einen wichtigen Beitrag leisten. Sie wird einen wichtigen Beitrag leisten müssen im Zusammenhang mit der Integration von jungen Flüchtlingen. Die höhere Berufsbildung ist gar einer der Förderschwerpunkte des Bundesrates. Ein beträchtlicher Teil davon wird durch die Kantone finanziert. Erreicht wird dies durch eine Kürzung der Pauschalbeiträge. Die Kürzung wird aber gleichzeitig noch um einen Sparbeitrag von 30 Millionen Franken erhöht; diesen will die Mehrheit Ihrer Kommission mit ihrem Antrag rückgängig machen. Das ist meiner Auffassung nach im Berufsbildungsbereich das absolute Minimum, das gemacht werden muss.

Zum ETH-Bereich, zum Bundesbeschluss 4: Der ETH-Bereich, unser Leuchtturm, ist gefordert, gehen die ETH doch für die Zeit von 2014 bis 2020 von einem Wachstum der Studentenzahlen von rund 9 Prozent aus. Die beantragte Erhöhung von 160 Millionen Franken liegt deutlich unter den von den ETH als notwendig erachteten Mitteln. Sie scheint mir aber vertretbar, sind doch die eigenen Möglichkeiten noch nicht voll ausgeschöpft. Die letzte Erhöhung der Studiengebühr liegt zwanzig Jahre zurück. An die Teuerung wurde sie letztmals vor zehn Jahren angepasst. Heute kostet die Ausbildung an der besten Hochschule der Schweiz im Schnitt 100 Franken pro Monat und ist damit günstiger als an allen anderen Schweizer Universitäten. Mit einer massvollen Erhöhung könnten 30 bis 40 Millionen Franken, das wären für die gesamte BFI-Periode immerhin 120 bis 160 Millionen Franken, mehr hereingeholt werden.

Fragen kann man sich, ob an den ETH tatsächlich neu die Medizinerausbildung angeboten werden muss. In den letzten Jahren ist ja die Forderung nach mehr Ausbildungsplätzen im Ärztebereich immer deutlicher geäussert worden. Im Rahmen dieser Diskussionen haben die Universitäten Bern, Basel, Zürich und Lausanne in den letzten sechs Jahren ihre Kapazitäten in der Ärzteausbildung massiv ausgebaut. Insgesamt wurden die Ausbildungszahlen von 815 im Jahr 2010 auf 1055 im Jahr 2016 erhöht. Das sind immerhin 30 Prozent in sechs Jahren. Lausanne und Bern trugen den grössten Anteil und erhöhten ihre Anzahl Plätze um je 45 Prozent. Das Bundesamt für Gesundheit hat errechnet, dass die Schweiz im Jahr 2025 etwa 1300 neu ausgebildete Ärztinnen und Ärzte benötigt, um den Bedarf zu decken und um weniger auf die Einwanderung, Zuwanderung angewiesen zu sein. Demnach müssen in den nächsten Jahren noch zusätzliche Ausbildungskapazitäten im Umfang von rund 250 Studienplätzen geschaffen werden.

Der Bundesrat schlägt im Rahmen der BFI-Botschaft entsprechend eine Anschubfinanzierung für einen zusätzlichen Ausbau der Ausbildungsplätze vor. Insgesamt sollen 100 Millionen Franken, verteilt über vier Jahre, zur Verfügung gestellt werden. Das geplante Bundesprogramm hatte einen richtigen "Red-Bull-Effekt" und verlieh Flügel: Die Universitäten, die heute bereits eine Ausbildung in Medizin anbieten, beabsichtigen, 245 zusätzliche Plätze anzubieten. Damit wäre der Zusatzbedarf eigentlich bereits weitestgehend gedeckt. Zusätzlich haben die Kantone Tessin, St. Gallen und Luzern angekündigt, neu in die Medizinerausbildung einsteigen zu wollen. An diesen Universitäten sollen noch einmal 150 Plätze geschaffen werden.

Wir wissen, dass die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten die teuerste Hochschulausbildung ist, und in der Politik wird immer wieder die Konzentration und bessere Koordination von teuren Ausbildungen gefordert. Die ETH sind heute nicht in der Ärzteausbildung engagiert. Dies entspricht letztlich auch nicht ihrem Auftrag als technische Hochschulen. Nun steigen sie als Konkurrenz in einen Bereich ein, in welchem verschiedene Kantone, darunter auch meiner, heute klar eine Stärke haben. Will sich eine Region wie Bern, die Hauptstadtregion, wirtschaftlich entwickeln, Stichwort NFA - das wird ja zu Recht auch verlangt -, muss sie dies namentlich in Bereichen wie der Medizin tun. Es ist problematisch, wenn mit Bundesgeldern in Zürich und am Arc lémanique eine massive Konkurrenz zu diesem Entwicklungspotenzial aufgebaut wird. Die ETH haben keine eigenen klinischen Kompetenzen, ihr Bachelor wird sich in der Tendenz vor allem auf die Forschung ausrichten. Was die schweizerische Gesundheitslandschaft aber braucht, sind medizinische Praktiken. Längerfristig - dessen muss man sich bewusst sein - wird der Ausbau der Medizinerausbildung zusätzliche Bundesmittel im ETH-Bereich erfordern oder zu einer Umlagerung führen, und das in einem Bereich, in dem die Kantone derzeit erfolgreich führen.

Angesichts der Ausbaupläne der kantonalen Universitäten, wie ich sie dargelegt habe, soll die Frage erlaubt sein, ob eine zusätzliche Bachelorausbildung an den ETH wirklich notwendig ist. Die Universität Bern und der Kanton Bern haben, wie andere Kantone und Universitäten übrigens auch, bei der Ausbildung in Medizin ihre Verantwortung bisher wahrgenommen und einen wesentlichen Teil der Leistung getragen. Diesen Beitrag will Bern in Zukunft noch deutlich erhöhen. Wenn die vom Bund finanzierten ETH schon in die Medizinerausbildung einsteigen und damit kantonal finanzierte Universitäten bis zu einem gewissen Grad auch konkurrenzieren, darf es nicht sein, dass es zu einer Konzentration aller Ressourcen im Raum Zürich und im Raum Lausanne kommt. Das Allermindeste, was die Universität Bern erwarten darf, ist, dass sie von den ETH gleich behandelt wird wie andere Universitäten, das heisst, dass die ETH Hand bieten müssen zu Kooperationen; das war bisher nicht der Fall.

Damit komme ich zum Bundesbeschluss 5, zu den kantonalen Universitäten. Gerade die WBK-SR engagiert sich seit Jahren dafür, dass der wissenschaftliche Nachwuchs in der Schweiz stärker gefördert wird, dies, weil wissenschaftliche Karrieren in der Schweiz und gerade auch für Schweizerinnen und Schweizer zu wenig attraktiv sind. Der Ständerat ist dieser Forderung gefolgt: Sollen die angestrebten Verbesserungen, die sogenannten Tenure-Track-Assistenzprofessorenstellen, nun umgesetzt werden, braucht es dafür auch Mittel. Die Kommission fordert daher zu diesem Zweck eine Aufstockung um 30 Millionen Franken und zusätzlich 25 Millionen für Investitionen in die Forschungsinfrastruktur.

Ebenfalls in diesem Bundesbeschluss enthalten sind die Fachhochschulen. Hier wird eine Erhöhung um 40 Millionen Franken beantragt, ist doch von 2014 bis 2020 eine Zunahme der Studierendenzahlen um 10 bis 14 Prozent zu erwarten. Ohne diese Aufstockung dürfte es kaum gelingen, den Leistungsauftrag auf dem bisherigen Niveau zu erfüllen.

Zuletzt noch zum Bundesbeschluss 9, zu den Krediten für Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung: Im Besonderen geht es hier um die Kategorie C, die Technologiekompetenzzentren. Diese Technologiekompetenzzentren sind ausserhalb der Hochschulen angesiedelt oder mit diesen assoziiert und bringen eine systematische Verbindung zwischen Hochschulforschung und Privatwirtschaft im Kontext des Wissens- und Technologietransfers. Es geht um Projekte von hoher standortpolitischer Bedeutung. Diese Zentren wirken am direktesten und schnellsten positiv auf die Innovationsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft und damit auf eine positive Wirtschaftsentwicklung. Dies ist in kommenden Jahren angesichts der anhaltenden Frankenstärke von grosser wirtschafts- und finanzpolitischer Bedeutung.

Im Rahmen der Anhörung wurde auch von KMU-Vertretern eindrücklich dargelegt, wie wichtig die Forschungszusammenarbeit mit solchen Zentren für ein KMU heute ist. Heute werden drei Projekte unter diesem Titel gefördert: das CSEM, die Inspire AG der ETH Zürich und Campus Biotech Genf. Neu sollen in Zukunft Balgrist Campus im Kanton Zürich und Sitem-Insel im Kanton Bern dazukommen. Wenn nun zukünftig fünf statt drei Technologiekompetenzzentren unterstützt werden sollen, braucht es entweder mehr Mittel, oder es erhalten alle weniger Geld. Angesichts der Bedeutung dieser Zentren für den Forschungsstandort Schweiz beantragt Ihnen die Kommission eine Aufstockung um 10 Millionen Franken pro Jahr, total also 40 Millionen Franken für die Beitragsperiode.

Auch mit den beantragten Erhöhungen liegt das Wachstum der Bildungsausgaben unter dem der Vorjahre. Das bedeutet angesichts des starken Bevölkerungszuwachses, den wir [PAGE 580] in den letzten Jahren hatten, und des damit verbundenen starken Zuwachses bei der Zahl der Auszubildenden für die Bildungsinstitutionen eine beträchtliche Herausforderung. Andererseits - da gehe ich einig mit dem Sprecher der Finanzkommission - darf auch von Bildungseinrichtungen erwartet werden, dass sie ihre Effizienz periodisch überprüfen und verbessern. Auch wenn die beantragten Erhöhungen hier beschlossen würden, leistet der Bildungsbereich immer noch seinen Beitrag zum Stabilisierungsprogramm. Es wäre dann aber nicht mehr ein überdurchschnittlicher Beitrag, sondern ein leicht unterdurchschnittlicher. Das scheint mir unumgänglich. Ebenso unumgänglich scheinen mir die beantragten Erhöhungen zu sein.

Ich bitte Sie, den Anträgen der Mehrheit der WBK zuzustimmen. Das sind kluge, massvolle, ausgewogene und zukunftsorientierte Anträge, die immer mit sehr deutlichen Ergebnissen zustande gekommen sind.

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