Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-12
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-12
Wortprotokoll
Die Post ist sicher etwas sehr Wichtiges. Die postalischen Leistungen sind im Gesetz verankert, und der Bundesrat ist bezüglich Anpassungen, die hier vorgenommen werden, sehr sensibel.
Man muss das Ganze immer im Zusammenhang mit den Poststellen, Agenturen und Hausservice-Lösungen sehen. Es ist für den Bundesrat vor allem wichtig, dass genügend Zustellpunkte aufrechterhalten werden. Aber es ist natürlich so: Wann waren Sie das letzte Mal auf einer Poststelle? Wie erledigen Sie Ihren Zahlungsverkehr? Das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger hat sich verändert. Entsprechend sinkt jedes Jahr das Volumen, das Poststellen zu bewältigen haben. Wir sind in einem permanenten Strukturwandel. Insofern muss es für die Post auch die Möglichkeit geben zu reagieren, sodass ein hochwertiger Service aufrechterhalten werden kann, auch mit der Zustellung der Post. Das ist für den Bürger meistens mit dem riesigen Vorteil verbunden, dafür bei einer Hausservice-Lösung das Päckli im Briefkasten deponieren zu können. Ich weiss von Serviceleistungen, bei denen man sogar auch noch die Zahlungen in bar im Briefkasten deponieren kann, die der Pöstler mitnimmt und erledigt. Der Hausservice ist eine hervorragende Leistung.
Heute ist die Post gemäss Verordnung verpflichtet, die Post in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen an mindestens fünf Tagen in der Woche zuzustellen. Wenn es um abonnierte Tageszeitungen geht, erfolgt diese Zustellung sogar an sechs Wochentagen. Sie finden in ganz Europa keinen solchen Service. Jetzt stellt sich die Frage der Ausnahmen. Es ist so, dass schon in der heutigen Postverordnung Ausnahmen bestehen, gemäss denen die Post nicht verpflichtet ist, diesen Service zu erbringen. Wie Sie zu Recht gesagt haben, spielt dabei die Zeit, die man für diesen Service braucht, eine Rolle. Es gibt die Möglichkeit zu sagen, dass eine Wegzeit unverhältnismässig ist. Ausnahmen müssen auch möglich sein, wenn das Personal wegen geografischen, natürlichen Gegebenheiten gefährdet ist. Es gibt auch solche Fälle. Kommt die Post zum Schluss, dass etwas unverhältnismässig ist, muss sie aber in jedem Fall eine Ersatzlösung anbieten, mindestens für die Leute, die ganzjährig von solchen Situationen betroffen sind. Wir haben unzählige Situationen, in denen jemand nur während der Sommersaison oder vorübergehend dort lebt. Das sind nochmals Ausnahmen.
In diesem Sinne - glauben Sie mir das! - führen wir die ganze Zeit diese Diskussionen mit der Post, damit man den Service vielleicht anders, aber für alle Bürgerinnen und Bürger insgesamt gut leisten kann. Aber ich glaube, Ihre Motion, die die Verordnung wirklich in dem Sinne verschärfen will, dass sie quasi ohne Ausnahmen die Hauszustellung verlangt, wird nicht umsetzbar und schon gar nicht finanzierbar sein. Deshalb, glaube ich, wird die Post noch in diesem Jahr auch wieder Auskunft geben, wo man welchen Service erwarten kann. Wohin geht die Reise? Was ist heute bezahlbar mit dem Ertrag, den die Post erwirtschaftet? Wir werden das sehr sorgfältig begleiten.
Nicht zuletzt steht in jedem Einzelfall, wie Sie gesagt haben, die Beschwerde an die Postcom offen, wenn man das Gefühl hat, etwas sei nicht zumutbar. Dann wird die Postcom als Aufsichtsbehörde einschreiten und verfügen. Insofern kennen Einzelfälle also die Möglichkeit des Rechtsweges. Aber auch das ist eigentlich nicht Sache der Politik, sondern es geht eben um konkrete Einzelfälle.
In diesem Sinne: Ja, das sind schwierige Veränderungen. Wir müssen sehr sensibel sein. Der Bundesrat will einen sehr guten Service, auch im Bereich des Hausservice, aber das wird nicht ohne Ausnahmefälle bei der Zustellung realisierbar sein.