preparatory:AB 202566
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-09-12
Wortprotokoll
Weiter zurück zur Sachlichkeit und damit nach der allgemeinen Diskussion wieder ein bisschen mit der Flughöhe hinunter zu den effektiven Differenzen, die noch bestehen.
Zur Marktprämie: Der Ständerat hat das vom Nationalrat vorgeschlagene System der Marktprämie für die Grosswasserkraft hinsichtlich des Vollzugs präzisiert und damit, wie ich finde, auch bereits einige Vorbehalte der SVP-Fraktion entschärft. Ein paar Erläuterungen dazu: Konstrukte mit kurzfristigen Vertrags- und Verhältnisänderungen, um in den Genuss dieser Prämien zu kommen, sollen wie jeder andere Missbrauch durch den Bundesrat unterbunden werden können. Klar ist zudem, dass nur Schweizer Strom in den Genuss der Marktprämie kommen kann. Bei den Kosten und Erlösen soll der Bundesrat viel Spielraum haben und das möglichst einfach abwickeln; Bürokratie soll also vermindert werden.
Der Wasserkraftstrom soll prioritär in der Grundversorgung abgesetzt werden, unter anderem um den Topf der Marktprämiengelder zu entlasten. In der Vorlage ist dieser Grundversorgungsabsatz als theoretischer respektive einfach als rechnerischer Abzug ausgestaltet, ausgerichtet am Potenzial. So behalten die Unternehmen möglichst viel Flexibilität; sie müssen den Strom also nicht effektiv dort absetzen, haben aber explizit das Recht dazu, und zwar an sich zu den vollen Gestehungskosten. Damit wird auch sehr bewusst ein weiteres Unterstützungselement geschaffen, insbesondere entgegen einem aktuellen Bundesgerichtsurteil, welches aussagt, dass für die Grundversorgung die Gestehungskosten nur anteilig getragen werden müssen. Zugunsten von anderem erneuerbarem Strom wird eine Reduktion beim Grosswasserkraftabzug eingefügt. Die Marktprämie soll nicht zu anderen erneuerbaren Energien in Konkurrenz treten. Wer in der Grundversorgung andere erneuerbare Energien anbietet, kann einen kleineren Grosswasserkraftabzug machen und so für mehr Grosswasserkraftstrom die Marktprämie beanspruchen.
Sie merken an diesen Ausführungen, dass es ziemlich viele Parameter gibt, die bekannt sein müssen, damit wir diese Marktprämie dann fair und ohne Missbrauch ausschütten können. Die Kommission zählt darauf, dass der Bundesrat geeignete Mechanismen findet, um dies trotzdem in einem effizienten Verfahren zu erledigen. Das Verfahren kann auch auf den ohnehin vorhandenen Daten und Grundlagen aufbauen.
In der Kommission gab weniger dieser Mechanismus zu reden als vielmehr - genau wie vorhin in der Diskussion - die Frage, ob man denn nun tatsächlich diese Marktprämie will. Eine Mehrheit von 15 zu 10 Stimmen ist der Meinung, dass man diese Unterstützung für die Grosswasserkraft geben soll, zumal sie ja im Ständerat um einen Übergangsartikel ergänzt wurde, der einen Erlassentwurf bis 2019 verlangt, der dann zu einem marktnäheren System führt. Dies ist Absatz 6 des Artikels. Es ist also eine klare Begrenzung vorgesehen. Ich erinnere an den Titel des eingefügten Kapitels 5a, der da heisst: "Finanzhilfen für die vorübergehende Unterstützung bei der bestehenden Grosswasserkraft". Es ist also keine Rede davon, dass es endlos laufe und nicht zielgerichtet sei, wie vorhin gesagt wurde. Es ist zielgerichtet und befristet. [PAGE 1249]
Quintessenz der Beratung in der Kommission: Die einheimische Wasserkraft blutet. Wenn wir nichts tun, blutet sie aus. Leider können wir nicht mehr tun als die angekreidete "Pflästerlipolitik". Das "Pflästerli" aber nicht zu geben und dem Ausbluten zuzuschauen wäre noch viel verantwortungsloser. Ich bitte Sie deswegen im Namen der Kommission, den Minderheitsantrag Imark abzulehnen.
Ein kurzes Wort zu Artikel 46 und den Einzelanträgen von Herrn Guhl. Es geht um die Vorschriften, welche die Kantone im Gebäudebereich zu machen haben, und darum, was denn in diesen Vorschriften "erneuerbare Energie" ist. Es gibt zwei Punkte: einerseits die Abwärme, andererseits das Biogas. Ich gebe zu, die Kommission hat sich vornehmlich um das Biogas gekümmert. Sie fand, es sei zu kompliziert, das Biogas hier zu inkludieren. Dies brächte einen viel zu grossen Kontrollaufwand mit sich. Wir verzichten darauf.
Es bleibt die Frage nach den Steuerabzügen für das Energiesparen: Der Nationalrat hat bei der Erstberatung eine sehr weitgehende Regelung mit vielen Abzugsmöglichkeiten, und zwar gleich über vier Jahre, beschlossen. Der Ständerat wiederum markierte seine Maximalforderung und strich alles heraus, was über das bisherige Recht hinausging. In der ersten Runde der Differenzbereinigung hat der Ständerat einen kleinen Schritt auf uns zu gemacht und gesagt, es sollen neu zumindest die Abbruchkosten für die Ersatzneubauten auch abzugsberechtigt sein.
In unserer Kommission wurde schliesslich dann ein weiterer Kompromissantrag eingebracht. Er beinhaltete das Angebot des Ständerates plus Abzug über zwei Jahre statt wie vorher über vier Jahre. Wir hatten es in der Kommission also mit denselben Konzepten zu tun, wie sie jetzt auf Ihrer Fahne ersichtlich sind. Hauptknackpunkt ist die Abzugsfähigkeit über mehrere Steuerperioden. Die Mehrheit argumentiert, dass eben diese Mehrjährigkeit Sinn mache, weil damit grosse sinnvolle Sanierungen den kleinen Sanierungen - wiederum "Pflästerlipolitik" - vorgezogen würden. Dieses Argument steht eigentlich seit der allerersten Debatte unwidersprochen im Raum. Ausserdem sieht die Mehrheit mit der Abzugsfähigkeit über zwei Jahre einen Kompromiss vor, den der Ständerat ja dann akzeptieren könnte. Die Minderheit I (Fässler Daniel), welche die Mehrjährigkeit ganz streichen will, macht auf die Mitnahmeeffekte und die notwendige Steuerbürokratie aufmerksam. Das haben wir auch bereits gehört. Ausserdem widerspreche es dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Schlussendlich setzte sich der Kompromissantrag der Mehrheit gegenüber dem von der Minderheit II (Knecht) aufgenommenen Antrag - also Festhalten, vier Jahre Abzugsmöglichkeit - mit 13 zu 8 Stimmen und gegenüber dem von der Minderheit I (Fässler Daniel) aufgenommenen Antrag - also gemäss Ständerat, Abzug über ein Steuerjahr - mit 16 zu 9 Stimmen durch.
Ein letztes Wort zu Artikel 14 des Stromversorgungsgesetzes und zum Antrag von Herrn Schilliger: Selbstverständlich haben wir dieses Kapitel in der Kommission beraten. Der Ständerat hat dort eine kleine Schutzklausel für die Kleinproduzenten eingebaut, damit sie nicht unverhältnismässig an den Netzkosten partizipieren müssen. Unsere Kommission hat befunden, das sei in Ordnung, und hat dieser Schutzklausel zugestimmt. Es wurde dann kein Minderheitsantrag eingereicht, aber jetzt der Einzelantrag.
Ich kann entsprechend im Namen der Kommission bitten, diesen Einzelantrag abzulehnen.