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Semadeni Silva · Nationalrat · 2016-09-12

Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-12

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen. Sie betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone, wo besondere Sorgfalt gefragt ist und strengere Massstäbe gelten müssen. Sie lachen, aber es ist so. Die Motion will die Ausnahmeregelungen lockern, sie will grosszügigere Ausnahmen für die Erweiterung von Hotelbetrieben ausserhalb der Bauzone, sie will grosszügigere Ausnahmen auch für die Zweckänderung von einzelnen Tourismusbetrieben - was immer dieser undefinierte Begriff auch bedeutet -, und dies ebenfalls ausserhalb der Bauzone.

Dabei sind schon heute sowohl die Bestandesgarantie wie auch weitgehende Ausnahmeregelungen in unserem Gesetzeswerk festgehalten. Für altrechtliche Bauten, die seit Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes 1980 nicht mehr zonenkonform sind, lässt das Gesetz vieles zu: sowohl Erneuerungen wie auch massvolle Erweiterungen bis zu 100 Quadratmetern sowie Zweckänderungen. Altrechtliche Bauten dürfen selbst abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Es sind dies bereits grosszügige Ausnahmeregelungen in der Nichtbauzone.

In der Motion, die ursprünglich aus Graubünden stammt, geht es um mehr. Was möglich werden soll, zeigt konkret ein aktuelles Beispiel gerade aus Graubünden. Es geht in diesem Beispiel um ein älteres Hotel ausserhalb der Bauzone. Es soll nun abgebrochen und der Neubau um über 500 Quadratmeter erweitert werden. Zudem soll eine Zweckänderung erfolgen: Anstelle des Hotels soll es bewirtschaftete Zweitwohnungen geben, dies angeblich, wie die Kommissionssprecher gesagt haben, "um den heutigen Anforderungen zu entsprechen", wie es auch in der Motion heisst.

Andere Ausbauten werden da und dort folgen. Es ist aber mehr als fraglich, ob dann noch gewährleistet ist, dass keine wesentlichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt entstehen, wie es das Gesetz will. So weit gehende Ausnahmeregelungen müssen vielmehr als Beitrag zur schleichenden Zersiedelung betrachtet werden. Sie stehen im Widerspruch zum öffentlichen Interesse an der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet. Mit solchen Ausnahmen würde auch dem Tourismus im Berggebiet ein Bärendienst erwiesen. Die Zersiedelung frisst die Attraktivität, die Identität der Ferienregionen auf. Eine Lockerung der Vorgaben ist nicht wünschenswert, auch nicht auf Verordnungsebene - und sowieso nicht als isolierte Massnahme.

Das Parlament hat mit der grossen Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) im Jahr 2013, also vor erst drei Jahren, seinen Willen klar ausgedrückt: Die Zersiedelung muss gebremst werden, die raumplanerischen Grundsätze müssen konsequenter umgesetzt werden. Das Volk hat in der Referendumsabstimmung diese Haltung mit 63 Prozent der Stimmen unterstützt. Nun steht die zweite Etappe der RPG-Revision vor der Tür, die auch das Bauen ausserhalb der Bauzone betrifft. Der anstehenden Revision soll jetzt nicht mit einzelnen Änderungen vorgegriffen werden. Jede Anpassung der rechtlichen Voraussetzungen für Bauten ausserhalb der Bauzone muss umfassend und sorgfältig geschehen und darf nicht Einzelinteressen entsprechen. Wenn die Grenze zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet durch Ausnahmeregelungen immer mehr aufgeweicht wird, dann scheitert die Raumplanung in ihrer Grundaufgabe. Das wollen wir nicht.

Darum bitte ich Sie im Namen der Minderheit, diese Motion abzulehnen.

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