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Pieren Nadja · Nationalrat · 2016-09-12

Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-12

Wortprotokoll

Für Sanierungen und Schallschutzmassnahmen gewährt der Bund Bundesbeiträge. Gemäss Gesetz sind für diese Strassenlärmsanierungen die Eigentümer der jeweiligen Strassen verantwortlich. Diese müssen auch die Kosten für die Massnahmen für den Lärmschutz tragen. Seit 1987 beteiligt sich der Bund an den Kosten für Strassenlärmsanierungen. Bis heute wurden viele Millionen Franken investiert und ausbezahlt. Der Bund gewährt bis zum 31. März 2018 Bundesbeiträge für Sanierungen und Schallschutzmassnahmen. Danach läuft der Anspruch auf Bundesbeiträge aus. Dies ist den Kantonen schon lange bekannt.

Die Minderheit ist - wie übrigens auch der Bundesrat - der Meinung, dass eine weitere Auszahlung von Beiträgen unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht zielführend ist. Darum ist der Bundesrat damit beschäftigt, die Lärmschutzpolitik zu überarbeiten. Eine Verlängerung der Auszahlung von Bundesbeiträgen ist eine erneute Schröpfung der Strassenkasse. Die Fristen waren und sind allen seit Jahren bekannt, und die Kantone hatten die Möglichkeit, von den befristeten Beiträgen fristgerecht zu profitieren.

Ich bin nicht gegen Lärmschutzmassnahmen, aber dagegen, dass man eine befristete Gewährung von Bundesgeldern jetzt einfach verlängert und somit die Bundesfinanzen belastet. Deshalb bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen.

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