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Regazzi Fabio · Nationalrat · 2016-09-12

Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-09-12

Wortprotokoll

Ich lege meine Interessenbindung zu diesem Thema offen: Ich bin seit meiner Kindheit ein passionierter Fischer und praktiziere dieses schöne Hobby noch heute, vor allem in den Flüssen und Bergseen des Verzascatals.

Am 29. Januar 2014 wurde die Änderung von Artikel 5b Absatz 4 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei verabschiedet; diese Anpassung der Verordnung sieht vor, dass die Kantone den Widerhaken nur in Seen und Stauhaltungen gestatten können, nicht aber in Fliessgewässern. Diese Einschränkung sei eingeführt worden, um das Wohlergehen der Fische zu gewährleisten, erklärt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu meiner Motion. Diese Begründung überzeugt nicht. Sie ist unlogisch, wenn nicht widersprüchlich, und zudem verletzt sie die Prinzipien des schweizerischen Föderalismus. Ich möchte diese beiden Argumente kurz erläutern:

Erstens: Die im neuen Artikel 5b Absatz 4 der Fischereiverordnung eingeführte Lösung schafft in der Tat einen Widerspruch: Es ist nicht einzusehen, weshalb die Verwendung von Widerhaken in Seen und in Stauhaltungen zugelassen wird, nicht aber in Fliessgewässern. Dass wir vor einer Inkohärenz stehen, ist noch besser aus diesem Bild ersichtlich. (Der Redner zeigt ein Bild) Kann mir jemand erklären, wieso ich in einem See mit dem Widerhaken fischen darf, 50 Meter weiter unten aber nicht, nur weil ich mich in einem Bach befinde? Für Bürokraten, die in einem Büro sitzen, kann dies vielleicht Sinn machen, aber für jemanden, der dieses Hobby praktiziert und lebt, ist dies einfach unverständlich. Ich würde sagen, dass eine solche Lösung für Menschen mit gesundem Menschenverstand jeglicher Logik entbehrt.

Zweitens: Was ich an dieser Verordnungsänderung besonders störend finde: Man versucht abermals, unseren bewährten Föderalismus zu schwächen, indem den Kantonen immer mehr Kompetenzen entzogen werden. Mit solchen vom Bund vorgeschriebenen Lösungen, die für das gesamte schweizerische Gebiet gelten sollen, werden die Besonderheiten der einzelnen Kantone nicht genügend berücksichtigt. Diese unterscheiden sich stark namentlich in der Umgebung, Art, Zahl und Morphologie ihrer Gewässer und auch der Fischereimethoden. Im Kanton Tessin zum Beispiel haben wir eine traditionelle Fischfangmethode, die sogenannte "montura", d. h. das Angeln mit totem Köder, die seit mindestens hundert Jahren vor allem in den oberen Tälern praktiziert wird. Sie stellt hinsichtlich des Tierschutzes kein Problem dar, aber mit diesem Verbot ist sie de facto zum Verschwinden verurteilt.

Zu beachten ist, dass auch im Tessin manche Haken schon seit Jahren verboten sind, wie zum Beispiel der einzelne Haken für den Wurm oder die Heuschrecke. Dies zeigt, dass die Kantone ebenso gut, wenn nicht besser, in der Lage sind, die Tierschutzvorschriften, wo es Sinn macht [PAGE 1260] selbstverständlich, zu respektieren - ohne dass der Bund alles im Detail regelt.

Eine letzte Bemerkung, die vielleicht nicht unwesentlich ist: Der Tessiner Anglerverband, die Federazione ticinese per l'acquicoltura e la pesca, setzt sich stark und mit Überzeugung für diesen Vorstoss ein, der übrigens auch vom Regierungsrat unterstützt wird.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, auch im Namen der 4500 Anglerinnen und Angler des Kantons Tessin, meine Motion anzunehmen. Besten Dank im Voraus für die Unterstützung.