Brunner Toni · Nationalrat · 2002-03-20
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-20
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen einen aktuellen Fall aus der Praxis schildern, wie ich ihn kenne. Leider muss ich annehmen, dass es kein Einzelfall ist.
Eine kosovo-albanische Familie mit mehreren Kindern erhält Anfang Juli 2000 vom Bundesamt für Flüchtlinge den Bescheid, dass die Asylrekurskommission das Asylgesuch abgelehnt hat und die Wegweisung aus der Schweiz [PAGE 361] rechtskräftig wird. Der Familie wird zum Verlassen der Schweiz eine neue Frist bis Mitte August eingeräumt. Mitte Juli macht die Asylbewerberfamilie eine Schwangerschaft der Frau geltend, worauf die Ausreisefrist bis auf weiteres entfällt. Im Dezember kommt dann ein viertes, gesundes Baby zur Welt.
Im Mai und im September 2001 meldet sich die Kontaktstelle für Asylbewerberfragen bei der Gemeinde und weist diese darauf hin, dass man diesen Leuten, je länger man bis zur bereits beschlossenen Ausreise zuwarte, desto mehr Hoffnungen bezüglich Hierbleiben mache und dass die Integration mit dem längeren Aufenthalt natürlich voranschreite. Viele andere kosovo-albanische Familien seien jetzt zurückgekehrt, und der Zeitpunkt sei nun auch für diese Familie gekommen, zurückzukehren, zumal die Rückkehr zu diesem Zeitpunkt noch erträglich sei.
Im Oktober 2001 meldet sich die Gemeinde schriftlich beim BFF und bittet mit Verweis auf den rechtskräftigen Entscheid um eine Ansetzung der Ausreisefrist. Die Gemeinde hat nie eine Antwort erhalten. Im Dezember 2001 erkundigt sich die betreffende Gemeinde deshalb einmal mehr höflich beim BFF, ob das Dossier beförderlich behandelt werden könne, dies darum, weil alle involvierten Stellen, also die Gemeinde, der Kanton, die Kontaktstelle für Asylbewerberfragen und die Asylrekurskommission, eine Ausreise ohne Probleme verantworten könnten. Seither sind schon bald drei Monate ins Land gezogen, also ein halbes Jahr seit dem ersten Brief der Gemeinde ans BFF, und eine Antwort gibt es heute immer noch nicht. Es ist schwer verständlich - nein, es ist unverständlich -, dass erstens die Gemeinde bis heute keinen Bescheid bekommen hat und dass zweitens Bern dieses Dossier nie erledigt hat, ein Dossier notabene, das ohne Härte erledigt werden könnte.
Man kann jetzt auf die Idee kommen, mir vorzuwerfen, dieser Fall wäre auch bei der Volksinitiative der SVP nicht auszuschliessen. Aber genau hier setze ich ein. Mein vorhin geschilderter Fall ist ein unschönes Beispiel, das schwerwiegende Probleme in der Asylpolitik und im Vollzug des Bundes aufzeigt: Pendenzenberge, riesige Kosten und vor allem ein eigentlicher Vollzugsnotstand sind offensichtlich. Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" der SVP zeigt den Weg. Es wird ja von allen Seiten bestätigt, selbst von den Kommissionssprechern, dass Handlungsbedarf besteht. Es wurde auch gesagt, die Stossrichtung werde unterstützt.
Unsere Initiative macht die Schweiz für Asylsuchende unattraktiver. Die präventive Wirkung wäre nicht zu unterschätzen. Ein unattraktives Asylland Schweiz zieht weniger Asylsuchende an; weniger Asylsuchende verursachen weniger administrativen Aufwand; ein geringerer administrativer Aufwand schafft Luft für die Verwaltung, und Luft für die Verwaltung gibt Kraft für eine Antwort an diesen Gemeindepräsidenten, der nunmehr seit zwei Jahren diese Asylbewerberfamilie im Dorf beherbergt - die gemäss allen Instanzen problemlos in ihr Heimatland zurückkehren könnte -, aber von den zuständigen Behörden seit nunmehr einem halben Jahr nichts mehr gehört hat.
Damit es wenigstens in diesem Fall einmal weitergeht und eine Antwort an diesen Gemeindepräsidenten ergeht, erkläre ich dieses Dossier zur Chefsache und übergebe es der Departementsvorsteherin mit dem Wunsch, sie möge anerkennen, dass die Volksinitiative der SVP den Hebel am richtigen Ort ansetzt.