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Noser Ruedi · Ständerat · 2016-09-13

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-13

Wortprotokoll

Jetzt sind wir beim Bundesbeschluss über die Kredite nach dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz in den Jahren 2017-2020. Es ist der erste Bundesbeschluss, der unter den neuen Gegebenheiten, wie wir sie in der Bildungsverfassung festgelegt haben, entstanden ist. Die entsprechenden Gesetze und Vereinbarungen wurden alle in der letzten Legislatur in Kraft gesetzt. In der Botschaft finden Sie ab Seite 3166 die entsprechenden Beschlüsse und die Organisation.

In diesem Bundesbeschluss wird die Finanzierung der Grundbeiträge an die Universitäten, das ist Artikel 1, und an die Fachhochschulen, das ist Artikel 2, geregelt. Der Betrag in Artikel 1 entspricht 20 Prozent der Kosten, und der Betrag in Artikel 2 entspricht 30 Prozent der Kosten. Der Hochschulrat ermittelte einen Bedarf, der einem Wachstum von 3,5 Prozent entsprochen hätte. Die Finanzsituation des Bundes erlaubt aber nur ein Wachstum von 1,8 Prozent; nach dem Stabilisierungsprogramm entspricht das 1,38 Prozent.

Die Kommission hat lange über diese Grundbeiträge diskutiert und beantragt Ihnen eine Erhöhung für die Universitäten um 55 Millionen Franken, damit wenigstens etwas Zusätzliches bei der Nachwuchsförderung gemacht werden kann, wie das die Botschaft eigentlich verspricht, und damit man etwas Mittel hat, um in die Forschungsinfrastruktur zu investieren; ich komme nachher nochmals auf diesen Punkt zurück. Bei den Grundbeiträgen für die Fachhochschulen schlägt Ihnen Ihre Kommission vor, dass wir sie moderat um 40 Millionen Franken erhöhen. Man geht davon aus, dass in der Planungsperiode die Zahl der Studierenden an den Fachhochschulen um etwa 10 Prozent wächst. Damit ist es offensichtlich, dass ein Zuwachs von 1,36 Prozent, wie er budgetiert ist, das absolut unterste Limit ist. Darum ist die Kommission klar zum Schluss gekommen, dass man hier eine Erhöhung um 40 Millionen Franken machen muss. Die beiden Anträge sind in der Kommission je mit 10 zu 1 Stimmen unterstützt worden.

Bei Artikel 3 beantragt Ihnen die Kommission, beim Bundesrat zu bleiben. Hier möchte ich einfach darauf hinweisen, dass im Rahmen der neuen Gesetzesgrundlagen, die ich einleitend erwähnt habe, unter diesem Artikel Forschungsgerätschaften nicht mehr mitfinanziert werden könnten.

Zu Artikel 4: Da gab es in der Kommission insbesondere zu Absatz 2 einiges zu diskutieren. Wir hatten die Diskussion vorhin ja auch schon beim Eintreten. Der Bund stellt im Sinne einer Anschubfinanzierung 100 Millionen Franken für die Ärzteausbildung zur Verfügung. Das Programm scheint erfolgreich anzulaufen. So wird man vermutlich die Anzahl der Studienplätze von 800 auf 1300 erhöhen können. Anscheinend gibt es bei der Ärzteausbildung auch das eine oder andere innovative Projekt, das durch diese Anschubfinanzierung ausgelöst worden ist. Wenn das stimmt, sollte es eigentlich möglich sein, dass die Ausbildungskosten pro Arzt auch etwas sinken.

Es braucht aber keine hellseherischen Fähigkeiten, um schon jetzt vorauszusagen, dass wir bei der nächsten BFI-Botschaft die Grundbeiträge um diesen Betrag werden [PAGE 605] erhöhen müssen, da sich der Bund ja zu 20 Prozent an den Kosten beteiligt. Die Kantone werden nicht nur die Ärzte ausbilden, sondern eben auch höhere Kosten haben. Die höheren Kosten, die jetzt über die Anschubfinanzierung finanziert werden, werden bei der nächsten BFI-Botschaft dann über die Hochschulgrundbeiträge finanziert. Das heisst - diese Aussage ist jetzt besonders an die Finanzkommission gerichtet -, wir beschliessen eigentlich bereits heute eine Erhöhung der Hochschulgrundbeiträge für die Periode 2021-2024.