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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-09-13

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-13

Wortprotokoll

Das Prinzip, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen, wird durch das Instrumentarium der flankierenden Massnahmen gesichert. Dass wir ein solches Instrumentarium haben, wirkt sich positiv aus und ist ein grosser Unterschied zu Grossbritannien. Das bedeutet aber auch, dass das Instrumentarium in Bezug auf seine Wirksamkeit regelmässig überprüft werden muss und gefragt werden muss, ob es dieses Ziel erreichen kann. Es ist ja auch das Versprechen der Behörden im [PAGE 623] Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen, dass das Lohnniveau in der Schweiz gesichert werden soll. Die Instrumente dazu sind prioritär Gesamtarbeitsverträge. Dort, wo diese nicht möglich sind, weil es in der Branche an Sozialpartnern fehlt, die GAV-fähig sind, ist der Normalarbeitsvertrag subsidiär das Instrument, um dieses Ziel, das Lohnniveau in der Schweiz zu sichern und Lohndumping zu verhindern, zu erreichen. Das muss man überprüfen.

Wenn wir jetzt diese Bestimmung betrachten, dann stellen wir fest, dass es den dringenden Wunsch der stark betroffenen Kantone, insbesondere des Kantons Tessin, gibt. Der Kanton Tessin ist von allen Kantonen der Schweiz mit Abstand am meisten betroffen, in einem Umfeld, das schwieriger ist als in allen anderen Grenzregionen der Schweiz. Es gibt jetzt den dringenden Wunsch des Kantons Tessin, diese Voraussetzungen für die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen so auszugestalten, dass keine unnötigen Hindernisse für die Geltung solcher Regelungen bestehen. Es entspricht föderalistischen Gepflogenheiten, das ist vor allem hier im Ständerat wichtig, dass jene Kantone und jene Kantonsvertreter, die hier nicht betroffen sind, das sind die Deutschschweizer Kantone, den besonders betroffenen Kantonen, allen voran dem Kanton Tessin, jetzt nicht Hindernisse in den Weg legen bei der Anwendung des Instrumentariums, das sich doch insgesamt bei allem, was verbessert werden könnte, bewährt hat. Das ist das erste Argument.

Für den Entscheid und die Entscheidfindung bei dieser Frage geht es auch darum, sachlich anzuschauen, wie es sich mit diesen Verlängerungen verhält. Hier muss man jetzt auch die richtigen Beispiele für eine Regelung wählen. Nehmen Sie an, Sie haben eine Regelung im Strassenverkehr, wonach 50 Stundenkilometer gefahren werden dürfen. Ist es nun wirklich sinnvoll, zielführend und sachlich gerechtfertigt, dass zuerst wieder neue Verstösse, neue Missbräuche stattfinden müssen, wenn man die Einhaltung dieser sinnvollen Regel, dass 50 Stundenkilometer gefahren werden dürfen, durchsetzen will? Soll es also neue Lohndumpingfälle geben müssen, bevor man diese bewährte, sinnvolle Regel weiterführen kann, falls ein solcher Missbrauch droht? Ich meine, es versteht sich von selbst, dass dort, wo das Lohndumpingrisiko gross ist, nicht zunächst wiederum Missbräuche zugelassen werden sollen, sondern dass eine solche Regel von Anfang an greifen muss, um ihren Zweck zu erreichen. Der Zweck ist das Wesentliche: Lohndumping verhindern und Schweizer Löhne sichern.

Es ist auch, geschätzte Kollegin Keller-Sutter, eine Frage der Perspektive. Man kann die Perspektive des von einem Führerausweisentzug Betroffenen wählen bzw. jene des Lohndumpers, dem dann im konkreten Fall unterstellt würde, dass er vielleicht wiederum Verstösse begehen würde. Oder man kann die Perspektive des Zwecks dieser Regelung wählen: Der Zweck dieser Regelung ist derjenige, die Bevölkerung, sprich die Arbeitnehmenden, aber auch die Gewerbebetriebe im betroffenen Kanton vor Lohndumping zu schützen. Ich meine, das muss die Perspektive für die Anwendung dieser Regel sein.

Wir haben im Kanton Tessin jetzt den dringenden Wunsch, die Voraussetzungen für die Anwendung dieser bewährten Regelung für die Zukunft so zu sichern, dass sie dann greift, wenn sie sich auch als notwendig erweist, weil neue Verstösse drohen. Sie müssen noch nicht passiert sein. Man muss sie nicht wieder in Kauf nehmen.

Damit, meine ich, sind doch zwingende Gründe dafür gegeben, dass wir dem Wortlaut der parlamentarischen Initiative Lombardi, dem Vorschlag des Kantons Tessin folgen sollten, hier konkret umgesetzt über den Antrag der Minderheit II (Zanetti Roberto).