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Abate Fabio · Ständerat · 2016-09-13

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-13

Wortprotokoll

Am 27. Mai 2015 hat der Bundesrat eine Botschaft zur Teilrevision des Mietrechts verabschiedet. Zweck der Vorlage ist, mehr Transparenz zu schaffen, um eine preisdämpfende Wirkung auf dem Mietwohnungsmarkt erreichen zu können. Hauptpunkt der Vorlage ist die geografische Ausweitung der Formularpflicht. Das bedeutet, dass bei einem Mieterwechsel in der ganzen Schweiz mittels eines Formulars der bisherige Mietzins bekanntgegeben und eine allfällige Mietzinserhöhung begründet werden soll.

Nach geltendem Recht liegt die Zuständigkeit für die mietrechtlichen Formulare bei den Kantonen. Die sieben Kantone Nidwalden, Zug, Freiburg, Waadt, Neuenburg, Genf und Zürich haben von dieser Möglichkeit bislang Gebrauch gemacht.

Mit der beantragten Neuregelung wird vorgeschlagen, dass die Zuständigkeit für das Formularwesen neu auf den Bund übertragen wird. Die Formulare müssen durch das Bundesamt für Wohnungswesen erstellt oder genehmigt werden. Mietzinserhöhungen infolge von wertvermehrenden Investitionen im ersten Jahr nach Mietbeginn sollen nur dann wirksam werden, wenn die Mieterpartei beim Vertragsabschluss darüber informiert worden ist. Weiter soll zulässig sein, dass der Vermieter die Mitteilung von Mietzinserhöhungen oder Anpassungen bei den Akontobeiträgen für Nebenkosten nicht mehr eigenhändig unterschreiben muss: Eine Faksimile-Unterzeichnung genügt. Der letzte Punkt betrifft die gestaffelten Mietzinse. Für die Erhöhung, die aufgrund der vereinbarten Staffelung fällig wird, muss kein Formular mehr verwendet werden: Es genügt eine einfache schriftliche Mitteilung.

Gemäss Artikel 9 der Bundesverfassung erlässt der Bund Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen, namentlich gegen missbräuchliche Mietzinse. Der Bundesrat erinnert uns daran, dass sich dieser Auftrag auf die ganze Schweiz bezieht. Durch die schweizweite Formularpflicht und die übrigen gesetzlichen Regelungen bezweckt man eine höhere Transparenz und eine preisdämpfende Wirkung.

In der Sommersession hat der Nationalrat mit 106 zu 83 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Am 5. Juli dieses Jahres hat unsere Kommission die Botschaft erörtert und mit 7 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen wie schon der Nationalrat beschlossen, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Zuständigkeit im Formularwesen bei den Kantonen bleiben muss, sodass die Einführung dieser Pflicht den lokalen sozioökonomischen Bedürfnissen, also einem allfälligen Wohnungsmangel, entspricht. Es besteht kein Beweis dafür, dass ein geringerer Preisanstieg in den Kantonen, in denen eine Formularpflicht gilt, nur darauf zurückzuführen ist. In anderen Kantonen hat diese Pflicht den Mietpreisanstieg nicht gebremst.

In bestimmten Regionen der Schweiz, in denen eine intensive bauliche Aktivität festzustellen ist, nimmt die Zahl der Leerwohnungen zu. Dieses konsequent starke Angebot an Wohnräumen ist kein Argument zugunsten einer einheitlichen schweizerischen Formularpflicht. Es ist nicht auszuschliessen, dass mit der Einführung der Formularpflicht für die Mieter eine Motivation entsteht, die Anfangsmietzinse systematisch anzufechten. Eine Mietzinsanpassung wäre somit erschwert, und Investitionen in Mietwohnhäuser wären nicht mehr attraktiv.

Der Vertreter der Minderheit wird sich ausführlich über die andere Position äussern.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.