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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2016-09-14

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-09-14

Wortprotokoll

In Artikel 85 Absatz 7 geht es um den Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen. Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, an der bestehenden, durchaus restriktiven Regelung für den Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen festzuhalten. Die Mehrheit will für diese Personen die Familienzusammenführung von Ehepartner und Kindern unter 18 Jahren, also der Kernfamilie, ganz streichen. Es geht hier also zum Beispiel um den Familiennachzug von Kriegsflüchtlingen, die keinen Asylstatus erhalten, oder von Flüchtlingen gemäss Genfer Konvention, denen beispielsweise eine Bestrafung wegen Republikflucht droht - das gilt zum Beispiel für Tibeter.

Vorläufig aufgenommene Personen können heute gemäss geltendem Recht unter erschwerten Bedingungen ihre Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren, also ihre Kernfamilie, nachziehen. "Unter erschwerten Bedingungen" heisst, dass sie erst nach einer Wartefrist von drei Jahren, wenn sie die ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, genügend finanzielle Mittel haben, sich in einer Landessprache verständigen können, eine bedarfsgerechte Wohnung haben und nicht von der Sozialhilfe abhängig sind, die Familie nachziehen dürfen. Diese Kriterien zu erfüllen ist alles andere als einfach; diese Kriterien erfüllt nur, wer sich wirklich bemüht. Entsprechend haben wir es auch hier nicht mit hohen Zahlen zu tun. 2015 gab es beispielsweise nur 60 Gesuche. Das ist angesichts der Gesamtzahlen alles andere als viel.

Die Familienzusammenführung ist also heute schon sehr schwierig. Die Mehrheit will nun den wenigen Personen, die diese strengen Kriterien erfüllen, die sich wirklich bemühen und einen Integrationsschritt machen, die Familienzusammenführung noch ganz verwehren. Das ist ein Armutszeugnis. Das ist nicht ein Schritt, den wir befürworten können, er entspricht auch nicht unserer humanitären Tradition. Es ist nicht gerechtfertigt, in der heutigen Situation die Familienzusammenführung noch weiter zu erschweren und damit faktisch die Frauen und Kinder dieser Personen den Schleppern in die Hände zu treiben.

Neben diesen grundsätzlichen Punkten ist eine komplette Streichung des Familiennachzugs auch nicht EMRK-konform. Einer Person, die in der Schweiz einen geregelten Aufenthalt hat, den Familiennachzug komplett zu verweigern ist nicht mit unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbar. Das dürfte auch die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion interessieren.

Schliesslich wird sich die Kommission in Bälde grundsätzlich mit dem Status der vorläufigen Aufnahme beschäftigen. Es ist also nur schon aus Gründen des parlamentarischen Prozesses nicht sinnvoll, hier einfach den bisherigen Modus zu streichen und den Familiennachzug für die vorläufig Aufgenommenen ganz zu verunmöglichen.

Ich möchte Sie deshalb bitten, an der bestehenden, absolut restriktiven Regelung festzuhalten und meine Minderheit zu unterstützen.