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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-14

Wortprotokoll

Der Motionär möchte für die verdeckte Registrierung von verdächtigen Personen im Schengener Informationssystem (SIS) eine gesetzliche Grundlage schaffen.

Bei der verdeckten Registrierung handelt es sich um eine spezielle Personenfahndung in den polizeilichen Informationssystemen, und von dieser Ausschreibung erhält die betroffene Person keine Kenntnis; deshalb ist es eben eine verdeckte Registrierung. Diese Registrierung ermöglicht der ausschreibenden Stelle, anlässlich einer polizeilichen Anhaltung und Kontrolle Informationen über diese Person zu erhalten. Erhoben werden Informationen z. B. über die Reisezeit und den Reiseweg, Reisedokumente und Gepäck, Begleitpersonen sowie Transportmittel. Diese Informationen können eben Aufschluss geben über mutmasslich begangene Straftaten.

Bis heute haben neun Kantone in ihren Polizeigesetzen die Grundlage geschaffen, um verdächtige Personen verdeckt ausschreiben zu können. Der Bundesrat ist wie auch der Motionär der Ansicht, dass die verdeckte Ausschreibung ein wichtiges Instrument für die Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten ist. In diesem Sinn ist die Motion bereits in Auftrag gegeben: Der Bundesrat hat mein Departement im Juni dieses Jahres beauftragt, bis spätestens Ende 2017 einen Vernehmlassungsentwurf vorzulegen.

Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt - weil das ganz auf unserer Linie liegt.

Ich möchte gerne noch etwas zu den Vorbehalten von Herrn Nationalrat Carlo Sommaruga sagen. Er äussert die Befürchtung, dass dann auch unverdächtige Personen verdeckt registriert werden und in diesem Register sind. Es ist richtig, dass diese Personen nicht informiert werden. Für die betroffenen Personen gelten aber die gleichen Auskunfts- und Korrekturrechte in Bezug auf diese Registrierungen wie für alle anderen, und wir werden sicher klar geregelte Auskunfts- und Beschwerdemöglichkeiten sicherstellen, weil das die Verhältnismässigkeit und die Verfassungskonformität auch verlangen.

Betreffend Ihre Ausführungen zum Nachrichtendienst gibt es schon einen Unterschied: Sofern die Bevölkerung am nächsten Abstimmungstermin das Nachrichtendienstgesetz annimmt, erhält das Fedpol eine rechtliche Grundlage für eine verdeckte Registrierung. Es kann dann solche Registrierungen in den Polizeifahndungssystemen SIS und Ripol vornehmen. Aber im Unterschied zum Nachrichtendienst des Bundes muss eben das Fedpol bereits begangene Straftaten feststellen und ermitteln können. Der Nachrichtendienst ist hingegen präventiv tätig, er muss eine Bedrohungslage im Zusammenhang mit diesen Personen einschätzen können. Für bereits begangene Straftaten ist aber nicht mehr der Nachrichtendienst, sondern eben das Fedpol am Zug.

Das sind die Gründe, weshalb wir der Meinung sind, dass es hier eben richtig ist, dass diese verdeckten Registrierungen nicht nur vom Nachrichtendienst, sondern unter den anderen Voraussetzungen eben auch vom Fedpol gemacht werden können.

Wir bitten Sie, diese Motion anzunehmen.

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