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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-14

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion will das Bürgerrechtsgesetz so anpassen, dass schweizerisch-ausländischen Doppelbürgern, die für eine fremde Armee oder für eine armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierung gekämpft haben, also beispielsweise Dschihadisten, das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden kann.

Wie sieht das heutige Recht aus? Nach heutigem Recht kann Doppelbürgern das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden, wenn ihr Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist. Diese Bestimmung, Sie haben es gehört, ist seit dem 1. Januar 1953 in Kraft. In fast identischem Wortlaut findet sie sich jetzt auch im revidierten Bürgerrechtsgesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird.

Herr Romano sagte zwar, ich solle es nicht sagen, aber ich sage es nun trotzdem: Doppelbürgern, die beispielsweise als Anhänger extremistischer Gruppierungen im Ausland Gräueltaten begangen haben oder an ihnen beteiligt waren, kann man bereits heute das Schweizer Bürgerrecht entziehen. Gemäss dem Wortlaut der Motion aber - und dies ist etwas anderes - soll das Schweizer Bürgerrecht bereits dann entzogen werden können, wenn ein Doppelbürger für eine fremde Armee oder eine armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierung freiwillig Dienste leistet. Aus Sicht des Bundesrates wäre der generelle Entzug des Bürgerrechts in diesen Fällen nicht verhältnismässig. Doppelbürger, die sich in einem anderen Staat niederlassen und dort beispielsweise in der regulären Armee Militärdienst leisten, machen sich ja nicht strafbar. Ich weiss schon, dass Sie es nicht so gemeint haben, aber Sie haben es so geschrieben - und "beispielsweise Dschihadisten" ergänzt -, also würde der Wortlaut der Motion auch solche Personen einbeziehen.

Was ist die neueste Entwicklung in dieser Frage? Der Bundesrat hat im Juni dieses Jahres eine Verordnung zum revidierten Bürgerrechtsgesetz verabschiedet und die Inkraftsetzung des Bürgerrechtsgesetzes und dieser Verordnung auf den 1. Januar 2018 beschlossen. In dieser neuen Bürgerrechtsverordnung sind die Kriterien für den Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Doppelbürger aufgelistet. Mit der Aufnahme von schweren Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten - so steht es jetzt in der Verordnung -, aber auch von gewalttätigem Extremismus oder von organisierter Kriminalität wurden auch Tatbestände erfasst, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Dschihadismus stehen. Ich bin der Meinung, damit wurden die tatbeständlichen Voraussetzungen für einen Entzug des Bürgerrechts auf Stufe Verordnung konkretisiert.

Im Juni dieses Jahres hat der Bundesrat die Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht verabschiedet und die [PAGE 1334] Inkraftsetzung, wie gesagt, per 1. Januar 2018 beschlossen. Wir sind der Meinung, dass der Motion mit dieser Verordnung und mit dieser Ausweitung der Tatbestände vielleicht nicht vollständig, aber doch weitgehend Rechnung getragen worden ist. Die Praxis zeigt derzeit, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Das sind die Gründe, aus denen Ihnen der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung beantragt.