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Rutz Gregor · Nationalrat · 2016-09-14

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-14

Wortprotokoll

Wir kommen nun langsam zum Kern der Sache. Wir beantragen Ihnen, den Titel dieses Gesetzes so zu belassen, wie er heute ist. Das Ausländergesetz soll auch künftig Ausländergesetz heissen aus dem Grund, der heute schon mehrfach erläutert worden ist: Es ist nicht eine Staatsaufgabe, Integration als Dienstleistungsprogramm zu betreiben; integrieren sollen sich diese Leute, welche in die Schweiz kommen. Das ist eine Obliegenheit der Zuwanderer.

Ich muss Ihnen sagen, wenn ich hier gewisse Voten höre, habe ich nicht das Gefühl, dass wir über den Titel "Integration" im Rahmen des Ausländergesetzes reden, sondern ich habe eher das Gefühl, dass wir die Geschäftsstrategie für ein Reisebüro besprechen, und das kann es ja nicht sein. Wir haben vorhin wieder das Beispiel der syrischen Flüchtlinge gehört, das gestern auch schon etliche Male bemüht worden ist. Wenn wir hier von jungen Männern sprechen und sagen, wir müssten mittels Familiennachzug die Familien nachkommen lassen, damit sie nicht auf Schlepperbanden angewiesen sind, dann darf man doch einige Sachen wieder einmal richtigstellen.

Erstens einmal darf man - absolut in Anbetracht der Tragik der jeweiligen Situation - doch fragen, was denn die jungen Männer hier machen, warum sie ihre Familien im Stich gelassen haben. Zweitens darf festgestellt werden, dass wir es, wie gestern auch schon mehrfach erwähnt worden ist, nicht mit einer grossen Anzahl syrischer Flüchtlinge, sondern vor allem mit jungen Männern aus Afrika zu tun haben. Drittens wäre - das unterstreicht einmal mehr unser Votum von gestern - die Hilfe vor Ort hier angebracht. Es kann nicht sein, dass wir im Rahmen des Ausländergesetzes ein Businessmodell für eine Integrationsindustrie vorbereiten, die dann irgendwie arbeiten und Leute hierherkommen lassen soll, die wir hier gar nicht brauchen können.

Aus diesem Grund ist es richtig, den Titel dieses Gesetzes unverändert zu lassen, ihn so zu lassen, wie er heute ist. Wir sprechen hier über ein Ausländergesetz. Was die Integrationsproblematik anbelangt, geht es darum, im Rahmen dieser Vorlage die Spielregeln zu klären, welche einzuhalten sind, wenn jemand hierherkommt und wenn sich jemand hier bewegen möchte.

Ein zwingendes Minimalerfordernis für Leute, die sich in der Schweiz aufhalten, ist das Beachten der Rechtsordnung. Da sind wir uns hoffentlich einig. Ein weiterer Schritt der Integration ist dann, dass man sich mit der hiesigen Kultur, mit den hiesigen Gebräuchen identifiziert oder dass man ein Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft entwickelt. Aber das können Sie nicht staatlich verordnen. Darum ist es eben völlig falsch, Integration als Staatsaufgabe zu verstehen.

Wir kommen bei Artikel 58, den wir ja aufzuheben beantragen, dann auch zur Frage der Finanzflüsse. Ich muss Ihnen sagen, es kommt da teilweise zu absurden Situationen. Ich erinnere mich an meine Zeit im Zürcher Kantonsrat, als an Sitzungen besprochen wurde, was man im Bereich der Integration noch alles machen könnte. Auf meine Frage, ob man auf das Projekt nicht besser verzichte, wenn man nicht wisse, was man machen könnte, hiess es: Nein, der Bund zahlt hier Geld, und wenn wir sicherstellen wollen, dass dieses Geld auch künftig bezahlt wird, müssen wir irgendetwas machen. - Das kann es ja auch nicht sein.

Ich glaube, gerade auch in diesem Kontext ist es nicht falsch, wenn wir wieder etwas mehr den Grundsatz der Selbstverantwortung ins Zentrum stellen. Dieser soll für alle Menschen gelten, auch für Ausländer. Diejenigen, welche an Leib und Leben bedroht sind, nehmen wir auf und betreuen sie; das steht hier ja nicht zur Diskussion. Aber die Leute, über die wir hier reden, sind Leute, die kommen, weil sie hier arbeiten möchten, weil sie hier leben möchten, weil sie andere Perspektiven im Leben haben. Da ist es nicht nur wichtig, sondern auch richtig, dass wir Spielregeln vorgeben, welche einzuhalten sind: Wer hierherkommt, hat sich an die Rechtsordnung zu halten, und wenn er sich integriert, kann er hierbleiben. Wer sich nicht integrieren will, ist hier wahrscheinlich am falschen Ort. Diesen Gedanken dürfen wir bei der Beratung dieses Gesetzes nicht aus den Augen verlieren.

Wir beantragen Ihnen also, den Titel unverändert zu lassen und Artikel 58 aufzuheben.