Thurnherr Walter · 2016-09-14
Thurnherr Walter · Aargau · 2016-09-14
Wortprotokoll
Die Motion Rutz Gregor beantragt, den Kreis der Nutzer des Medienzentrums auf Verbände, Gewerkschaften, politische Vereinigungen und weitere Interessengruppen mit politischer oder ideeller Zielsetzung. Bedingung wäre zu erweitern wie gesagt, dass bei deren Medienkonferenz ein Mitglied des Nationalrates oder des Ständerates als Referent teilnimmt. Mit diesem Vorschlag würde der Kreis der Nutzer auf eine grössere Anzahl Ad-hoc-Komitees ausgedehnt. Das Medienzentrum verfügt über zwei Konferenzsäle, aber nur einer verfügt über 120 Journalistenplätze und ist technisch gut eingerichtet. In diesem Saal finden jährlich rund 200 Medienkonferenzen statt; er ist damit sehr gut ausgelastet. 200 Medienkonferenzen - das ist eine jeden Tag. Wenn man nun den Nutzerkreis ausdehnen würde, wie es der Motionär vorschlägt, käme es vermehrt zu Terminkollisionen. Schon heute kommt es vor, dass parlamentarische Kommissionen nicht an ihren Wunschterminen informieren können. Vor allem vor Sessionen und Abstimmungen und an den für die Medien geschaffenen oder für sie günstigen Terminen sind die Kapazitäten ausgeschöpft. Mit den zahlreichen Ad-hoc-Komitees würde die Zuteilung des Konferenzsaales etwas unübersichtlich. Eine Ausdehnung des Nutzerkreises würde auch dazu führen, dass der erweiterte Kreis der Nutzer jederzeit mit kurzfristigen Absagen rechnen müsste. Grund ist, dass die Medienkonferenzen des Bundesrates und des Parlamentes in jedem Fall Vorrang haben und nach Ende der Sitzungen oder bei speziellen Ereignissen kurzfristig festgelegt werden.
Im Weiteren sind wir der Auffassung, dass Verbände, Gewerkschaften, politische Vereinigungen und weitere Interessengruppen mit politischer oder ideeller Zielsetzung auch dann einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Diskussion in der direkten Demokratie leisten können, wenn sie die Medien, wie das in Bundesbern seit Jahrzehnten der Fall ist, nicht im Medienzentrum informieren. Vor Inbetriebnahme des Medienzentrums - wie das von Herrn Rutz richtigerweise erwähnt wurde - konnte der genannte Benutzerkreis auch nicht das Parlamentsgebäude benutzen.
Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.