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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-14

Wortprotokoll

Herr Vizepräsident, das Postulat wird nicht bekämpft, sondern einfach zur Ablehnung empfohlen. Es ist nicht so kriegerisch. Der Bundesrat teilt nämlich die Ansicht der Postulantin, dass die föderalen Strukturen der Schweiz eine enge Kooperation aller Behörden des Bundes und der Kantone verlangen, die für die Grenzverwaltung zuständig sind. Nur ist es nicht so, dass der Bundesrat nichts gemacht hätte. Sie kennen wahrscheinlich die Strategie der integrierten Grenzverwaltung. Das ist eine Strategie, die der Bundesrat bereits im Jahr 2012 verabschiedet hat. Integriert heisst, dass alle betroffenen Gremien und Institutionen in dieser Grenzverwaltung integriert sind. Im Wissen, dass das extrem wichtig ist, hat der Bundesrat diese Strategie bereits im Jahr 2012 verabschiedet. Die Bekämpfung der illegalen Migration, des gewerbsmässigen Menschenschmuggels und der grenzüberschreitenden Kriminalität sind drei der Hautziele dieser Strategie. Das ist genau das, was Sie erwähnt haben, Frau Geissbühler.

Der Bundesrat hat dann im Jahr 2014, also zwei Jahre später, einen Aktionsplan verabschiedet, um diese Strategie umzusetzen. Dieser Aktionsplan enthält rund siebzig Massnahmen, die auf eine Intensivierung der Zusammenarbeit an der Grenze, aber auch im Inland abzielen. Per Ende 2015 waren bereits 25 dieser Massnahmen umgesetzt. An den anderen Massnahmen wird intensiv gearbeitet. Das betrifft eben die unterschiedlichsten Behörden, die unterschiedlichsten Gremien und auch die Kantone. Wir haben hier nicht nur alle Organe auf Bundesebene, sondern wirklich alle Behörden und Institutionen hineingenommen, die bei der Grenzverwaltung eine Rolle spielen.

Ich denke, gerade die Immigrationslage der vergangenen Monate hat gezeigt, wie rasch und effizient die involvierten Behörden bereits heute zusammenarbeiten. Ich möchte nur zwei ganz konkrete Beispiele erwähnen:

Seit gut einem Jahr betreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Lagezentrum Asyl. Dieses Lagezentrum Asyl beschafft in Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps, mit Fedpol, dem EDA und den kantonalen Stellen alle relevanten Daten und erarbeitet zweimal pro Woche ein Lagebild zuhanden der involvierten Behörden des Bundes und der Kantone. Genau so wird es gemacht: Man sammelt die Informationen, erstellt daraus ein Lagebild und informiert die relevanten Kräfte. Das wird, das wurde mir gerade in den letzten Monaten von den verschiedenen Behörden und auch von den Kantonen immer wieder rückgemeldet, ausserordentlich geschätzt. Dank diesem Instrument verfügen alle involvierten Behörden über die gleichen Informationen. Wir haben keine Doppelspurigkeiten in der Analysearbeit. Hier wurde viel gewonnen.

Zweites Beispiel: Am Grenzübergang in Chiasso haben das Grenzwachtkorps und die Kantonspolizei Tessin bereits im Frühjahr 2013 ein Kompetenzzentrum für Migration aufgestellt. Dieses stellt mit dem SEM und dem Centro di Cooperazione di Polizia e Doganale (CCPD) in Chiasso sowie mit den italienischen Behörden in den Bereichen Rücküberstellung, Rückführung und Auslieferung die Zusammenarbeit sicher.

Das sind die ganz konkreten Projekte, die gemacht werden müssen und auch gemacht werden. Was die personelle Verstärkung des Grenzwachtkorps anbelangt, hat der Bundesrat am 18. Dezember 2015 eine Aufstockung des Grenzwachtkorps um 48 Stellen beschlossen.

Nochmals: Wir sind gleicher Meinung wie Sie. Wir sind der Meinung, es braucht für die effiziente Grenzkontrolle eine gute, enge Koordination aller involvierten Behörden. Den einzigen Unterschied, den wir haben: Wir sind der Meinung, dass wir dazu nicht noch einen Bericht machen müssen, sondern dass wir dazu eine Strategie verabschiedet haben, einen Aktionsplan haben und ganz konkret aufzeigen können, wie diese Zusammenarbeit funktioniert.

Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen dieses Postulat zur Ablehnung.