Binder Max · Nationalrat · 2000-03-09
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-09
Wortprotokoll
Ab nächstem Jahr rauscht der Wind des freien Marktes durch das Getreidefeld, und eine leichte Brise weht im Landesversorgungsgesetz, die aber für die Produzenten zum rauhen Gegenwind werden könnte. Mein Antrag zielt nicht darauf ab, neue Mittel für die Landwirtschaft zu holen oder zu sichern. Es ist keine neue Subvention an die Bauern, Frau Fässler, schon gar nicht für eine kleine Gruppe, sondern für eine sehr grosse Gruppe - wenn das allenfalls als Subvention bezeichnet werden soll -, nämlich für die Gruppe, die hier sitzt, und für die Gruppe, die auf der Tribüne sitzt, und für das ganze Volk, für den Staat. Insofern, muss ich Ihnen sagen, haben Sie offenbar das Gesetz nicht verstanden, obwohl Sie in der Kommission waren.
Wir befinden uns nicht prioritär im Bereich eines agrarpolitischen Diskurses. Es geht um die Landesversorgung, die heute von vielen ein wenig belächelt, im entscheidenden Moment von allen aber gefordert und angerufen wird. Mir geht es hier darum, klare Verhältnisse zu schaffen. Nicht die Frage Pflichtlager ja oder nein ist relevant - sie ist klar mit einem Ja zu beantworten -, für mich und damit für die Landwirtschaft ist interessant, wer die Lagerhaltungskosten letztlich bezahlt.
Sie kennen die "Agrarpolitik 2002", Sie kennen die Auswirkungen der Konkurrenz auf den internationalen Märkten, Sie kennen die Situation der Landwirtschaft: Herr Dupraz hat es angetönt: sinkende Produzentenpreise, Halbierung des Weizen- und Getreidepreises. Ich gehe davon aus, dass Sie mit mir einig sind, dass die Pflichtlagerhaltung im Interesse unseres Staates und unseres Volkes ist. Sie ist nicht generell im Interesse der Landwirtschaft. Wenn dem so ist, so scheint es mir klar, dass es verbindliche Aufgabe des Staates ist, die Lagerhaltungskosten zu leisten, wenn sie aus den Mitteln des Garantiefonds oder ähnlichen Einrichtungen einmal nicht mehr gedeckt werden können.
Was heisst diese Kann-Formel: ".... so kann der Bund die ungedeckten Kosten ganz oder teilweise übernehmen"? Wer denn sonst, wenn nicht der Staat - wenn man davon ausgeht, dass es nicht die Konsumenten sind -, soll diese Kosten tragen? Nach Ihrer Meinung sollen das die Produzenten tun. So ehrlich waren Sie ja auch. Bekennen Sie Farbe, stellen Sie die Finanzierung der unbestrittenen Lagerhaltung in extremen Situationen sicher!
Unter der heutigen Ordnung bezahlt der Importeur. Künftig sind es diejenigen, die das Getreide effektiv am Lager halten, denn dort fallen die Kosten letztlich an. Das sind dann die Branchenorganisationen der Landwirtschaft. Dort werden die Kosten anfallen, sollte es einmal nicht mehr gelingen, den Garantiefonds aus den Importen zu speisen, was dannzumal auch immer die Gründe sein mögen.
Sie werden verstehen, dass wir - die Landwirtschaft - zu jenem Zeitpunkt dazu erstens nicht in der Lage sind und es zweitens nicht unsere Aufgabe ist und sein kann, diese Kosten zu tragen. Dannzumal erachte ich dies als eine edle und ehrenwerte, gleichsam aber auch zwingende Aufgabe des Staates gegenüber dem Volk und dem Land.
Wirtschaftliche Landesversorgung ist Sache der Allgemeinheit und nicht primär Sache der Produzenten. Sie können den Produzenten zu jenem Zeitpunkt nicht externe Kosten aufladen. Dass dies aber der Fall ist - oder eintreten könnte -, schimmert bei gründlichem Studium der Botschaft, des Amtlichen Bulletins des Ständerates, aber auch des Protokolls der WAK immer wieder durch.
Ich bin überzeugt, dass das nicht Ihr Wille ist. Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung.