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Thurnherr Walter · 2016-09-14

Thurnherr Walter · Aargau · 2016-09-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Der Wunsch nach Transparenz in Bezug auf die Interessenbindungen und die verstärkte Sensibilität diesbezüglich sind natürlich berechtigt. In unserem Milizsystem mit einem "Halbberufsparlament", wie es im Kommentar zum Parlamentsgesetz formuliert ist, liegt die Verknüpfung von Politik und Wirtschaft, von Verbandstätigkeit und Engagement für die Gesellschaft in der Natur der Sache. Die Verknüpfung ist also durchaus gewollt. Wir sind uns im Klaren darüber, dass die Verknüpfung geeignet sein kann, einen Einfluss auf die individuelle Entscheidfindung in einzelnen Sachgeschäften auszuüben. Darin ist per se noch nichts Verwerfliches zu sehen.

Es sprechen aber auch eine Reihe von Praktikabilitätsüberlegungen gegen das Vorhaben. Aktuell sind im Register für die Mitglieder des Nationalrates 1495 Interessenbindungen verzeichnet. Ich beschränke mich jetzt bewusst auf den Nationalrat, weil die Ständeratswahlen ja kantonale Wahlen sind und der Bundesgesetzgeber nicht legitimiert wäre, diesbezüglich zu legiferieren. 1495 Einträge auf alle 200 Mitglieder des Nationalrates verteilt bedeutet im Durchschnitt 7,5 Mandate. Rechnet man diese auf 3800 Kandidierende hoch, wie es sie bei den Nationalratswahlen im Herbst 2015 in den 20 Proporzkantonen gab, so liegen wir bei etwa 28 500 Einträgen. Die Angaben liessen sich kaum vergleichen, und ihre Aussagekraft wäre zweifelhaft, da systematische Kontrollen eben nicht vorgesehen sind, ja angesichts der kurzen Zeit gar nicht möglich wären. Es würde auch eine gewisse Missbrauchsgefahr bestehen: Es handelt sich zwar nicht um ein staatliches Angebot, aber das entsprechende Register wird trotzdem vom Staat zur Verfügung gestellt und erhält damit hohe Glaubwürdigkeit. Auch unvollständige oder nichtkorrekte Angaben würden von einem quasistaatlichen Gütesiegel profitieren.

Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass eine Selbstdeklaration zu begrüssen ist. Aber dafür besteht bereits eine Vielzahl von guten und einfach zugänglichen Angeboten. Fast jeder Kandidat und jede Kandidatin verfügt heute zum Beispiel über eine eigene Website. Auch Online-Wahlhilfe-Plattformen wie Smartvote und Vimentis liefern mit Blick auf Interessenbindungen umfangreiche Informationen. Ein staatliches Register ist sinnvoll für gewählte Parlamentsmitglieder; ein Register für alle Kandidierenden würde aus Sicht des Bundesrates jedoch zu weit führen.