Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-20
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-20
Wortprotokoll
Corporate Governance und die damit verbundene Frage des wirksamen Schutzes der Minderheitsaktionäre ist zurzeit in aller Munde. Wir haben bereits letzte Woche darüber diskutiert, und auch die [PAGE 380] vorliegende Motion geht in diese Richtung und zielt auf eine Stärkung der Stellung der Aktionäre gegenüber dem Verwaltungsrat ab.
Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Antwort zur Motion Walker "Corporate Governance in der Aktiengesellschaft" (01.3329) damit einverstanden erklärt, dem Parlament einen Bericht über die Vereinbarkeit des schweizerischen Aktienrechtes mit den Prinzipien der Corporate Governance zu unterbreiten und gegebenenfalls auch einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Im Hinblick auf eine gute Corporate Governance ist es unabdingbar, dass das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Generalversammlung und Revisionsstelle möglichst reibungslos funktioniert. Es geht dabei um das Wohl der Gesellschaft, der Arbeitnehmer, der Gläubiger und nicht zuletzt auch der Aktionäre selbst.
In Anbetracht der Komplexität der Materie ist es sinnvoll, zuerst den Umfang des Regelungsbedarfes abzuklären, bevor dem Parlament ein entsprechender Entwurf zu einer Teilrevision des Aktienrechtes vorgelegt wird. Das voreilige Herauslösen einzelner Teilaspekte wäre der Sache nicht dienlich. Diese Fragen sollten im Rahmen des Berichtes zur Motion Walker behandelt werden.
Ich danke deshalb dem Motionär, dass er mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden ist, und ich möchte noch eine Nachbemerkung machen: Herr Nationalrat Hess Peter hat zu Recht auf den Zusammenhang zwischen verschiedenen Vorstössen hingewiesen, und ich möchte Ihren Rat einfach darauf aufmerksam machen: Sie haben die Motion Walker überwiesen, Sie haben letzte Woche Vorstösse überwiesen, und in diesem Sinne wäre es konsequent, diesen Vorstoss jetzt auch als Postulat zu überweisen.