Markwalder Christa · Nationalrat · 2016-09-14
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-14
Wortprotokoll
Oberholzer Niklaus, Präsident der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Sie merken, es ist für mich der erste Auftritt vor Ihrem Hause, und ich benütze gerne die Gelegenheit, die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hier zu vertreten. Das Postulat wurde im März 2015 eingereicht. Der Postulant wurde in der schriftlichen Antwort darauf hingewiesen, dass eine Evaluation des Kompetenzzentrums Völkerstrafrecht im Gange ist und dass im jährlichen Tätigkeitsbericht darüber berichtet wurde. Dem Kompetenzzentrum Kriegsvölkerstrafrecht wurde im Tätigkeitsbericht ein eigenes Kapitel gewidmet. Es wurde aufgelistet, wie sich das Zentrum zusammensetzt, wie viele Personaleinheiten vorhanden sind, und, was uns vonseiten der Aufsichtsbehörde wichtig erschien, es wurde zugleich aufgezeigt, welche konkreten Probleme sich im Bereich der strafrechtlichen Verfolgung im Ausland begangener Kriegsvölkerstraftaten ergeben. Insofern wurde mit dem Tätigkeitsbericht von unserer Seite das Postulat weitgehend beantwortet. Ich kann Ihnen heute ergänzend bekanntgeben, dass im Rahmen der Reorganisation Bundesanwaltschaft das Kompetenzzentrum Kriegsvölkerstrafrecht zusammengelegt wurde mit der Abteilung Internationale Rechtshilfe, weil sich hier sehr viele Berührungspunkte ergeben haben.
Falls konkrete Zahlen gewünscht sind: Die Bundesanwaltschaft hat seit dem Jahr 2011 im Bereich des Kriegsvölkerstrafrechts 36 Fälle geführt. Zurzeit sind 12 dieser Fälle noch hängig, und in 9 Fällen kam es zur Eröffnung einer Strafuntersuchung, wobei hier die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Bundesanwaltschaft von uns regelmässig überprüft und beaufsichtigt wird. Wir betrachten es nicht als unsere Aufgabe, uns in das operative Geschäft der Bundesanwaltschaft einzumischen, der Bundesanwaltschaft Weisungen zu erteilen über Stellenverschiebungen oder Stellenbesetzungen. Die Verantwortung dafür trägt der Bundesanwalt, und wir beschränken uns darauf zu überprüfen, ob eine gesetzmässige, sachgerechte, wirtschaftliche Lösung gefunden wurde und die Bundesanwaltschaft in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen.
Ich verzichte darauf, Ihnen einen Antrag zu stellen. Ich habe aber den Eindruck, dass es nicht Aufgabe der Aufsichtsbehörde sein kann, über einzelne Themenbereiche separate Abklärungs- und Untersuchungsberichte zu erstellen. Denn die Bundesanwaltschaft hat neben ihrem Auftrag zur Bekämpfung von kriegsvölkerrechtlichen Straftaten auch noch eine Unsumme anderer Aufgaben zu erledigen. Sie verfolgt dort ganz spezielle Tätigkeitsfelder. Ich habe den Eindruck, eine allgemeine Beaufsichtigung muss genügen, ohne dass in jedem einzelnen Fachbereich Sonderberichte erstellt werden.