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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2016-09-15

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-15

Wortprotokoll

Die Begründungen von Kollege Ritter stimmen grundsätzlich, aber sie sind natürlich absolut überspitzt und haben nichts mit dieser Differenz zu tun. Ich möchte das Entsendegesetz jetzt nicht infrage stellen, sondern explizit zum Beschluss des Ständerates Stellung nehmen. Der Ständerat will die Sanktionen in Artikel 9 ergänzen, indem er eine Unterscheidung zwischen besonders schwerwiegenden und anderen Verstössen vorsieht. Bei besonders schwerwiegenden Verstössen sollen die Massnahmen Busse und Arbeitsverbot kumulativ zur Anwendung kommen.

Wir sind klar der Meinung, dass das nicht nötig ist. Ich will nicht, dass zuerst entschieden wird, was ein besonders schwerwiegender Verstoss ist. Ein Verstoss ist ein Verstoss, und dann sollen die bei den Sanktionen vorgesehenen Regeln gelten: die beiden Massnahmen Geldbusse sowie Auftritts- und Arbeitsverbot in der Schweiz. Bleiben wir also bei einer einfachen Gesetzgebung, bleiben wir bei einer einfachen Anwendung. Es soll nicht zuerst erstritten werden, was ein besonders schwerwiegender Verstoss ist. Ein Verstoss ist ein Verstoss. Wir müssen wirklich eine einfache, klare Gesetzgebung machen, damit es eindeutig ist, damit bezüglich der Unterscheidung zwischen besonders schwerwiegenden und normalen Verstössen auch nicht spekuliert wird. Bleiben Sie bei der einfachen Variante, bei der praktisch anwendbaren Variante des Bundesrates, die nicht noch zusätzliche Beurteilungskriterien dazu enthält, wie die Sanktionen ausgesprochen werden sollen.

Die SVP-Fraktion und die Mehrheit der WAK-NR empfehlen Ihnen, bei der Version des Bundesrates zu bleiben.