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Schilliger Peter · Nationalrat · 2016-09-15

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Herr Bundespräsident, das Ansinnen der administrativen Effizienz in Ehren, ich habe dazu eine Frage. Weiterbildungskosten sind steuerlich abzugsberechtigt, sie fallen in einem Jahr an. Irgendwann gibt es dann zwei, drei, vier Jahre später eine Rückvergütung. Wer prüft dann in welchem Umfang diese richtige Anrechnung, steuerjahrgerecht usw.? Wie beurteilen Sie diesen administrativen Aufwand?