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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-15

Wortprotokoll

Es ist natürlich mit dieser Vorlage schon nicht so, dass sie einfach für Personen gedacht ist, die schon lange hier leben. Die erleichterte Einbürgerung ist vielmehr für Menschen vorgesehen, die hier leben, in die Schule gegangen sind, deren Eltern auch schon hier in die Schule gegangen sind und deren Grosseltern auch schon hier gelebt haben. Das ist natürlich eine andere Qualität von Hier-anwesend-Sein und Sich-hier-auch-zu-Hause-Fühlen. Wie gesagt, es gibt sehr viele solche Personen einer Drittgeneration, die keinen Schweizer Pass haben, von denen wir das gar nicht wissen. Wir haben keine Ahnung, dass sie nicht den Schweizer Pass haben. Wir wissen einfach, dass es für diese Menschen schon etwas sehr anderes ist, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen und dann vor der Gemeindekommission noch zu sagen, dass sie tatsächlich richtig Deutsch sprechen können, und plötzlich noch Fragen zur Schweizer Geschichte und Schweizer Staatskunde beantworten zu müssen. Die Hürde, dass man befürchtet, dass dann plötzlich irgendetwas nicht gutgeht oder irgendetwas herauskommt oder irgendetwas nicht gut ist, ist offenbar höher als bei Personen, die hierher gekommen sind, ihre 12 Jahre hier verbracht haben und ein Einbürgerungsgesuch stellen. Es ist schon eine andere Geschichte. Stellen Sie sich das vor: Ihre Eltern sind hier zur Schule gegangen, Ihre Grosseltern haben hier gelebt. Das ist ein Anwesenheitsgefühl, denke ich, ein Heimatgefühl, das doch in einem ganz besonderen Ausmass vorhanden ist. Deshalb machen Sie ja diese ganze Vorlage. Sie machen sie nicht einfach, um ein paar Jugendlichen die Einbürgerung zu erleichtern. Die Vorlage hat eine Vorgeschichte mit dieser Voraussetzung, dass eben bereits die dritte Generation hier anwesend ist.

In diesem Sinne, denke ich, ist die Übergangsbestimmung, wie sie der Nationalrat vorschlägt, eigentlich richtig. Ich habe auch Ihre Einschränkung unterstützt. Ich denke, es kann nicht sein, dass jemand so lange wartet, bis er den Militärdienst oder die Rekrutenschule nicht mehr absolvieren muss, und dann das Gesuch stellt. Für diese Einschränkung habe ich Verständnis. Aber dass Sie jetzt diese Frist eingefügt haben und alle anderen, die jetzt schon hier sind, dann einfach plötzlich von der erleichterten Einbürgerung nicht profitieren können, ist auch etwas willkürlich. Eine solche Fristsetzung ist ja immer willkürlich. Ich denke, der Nationalrat hat hier eigentlich eine sehr gute Lösung gefunden, wie Sie mit dieser Frist, die Sie zu Recht gesetzt haben, umgehen können. Ich bitte Sie auch hier, sich dem Nationalrat anzuschliessen.

Wenn es dann zur Einigungskonferenz kommt - ich sage das einfach mal so -, müsste man sich vielleicht im Zusammenhang mit dem Thema, das Sie vorher abgehandelt haben, nochmals zum Wort Glaubhaftmachung Gedanken machen. Ich merke einfach, dass Sie sich offenbar jetzt etwas stark daran stören. Hier müsste man vielleicht halt dann noch einmal eine Alterslimite einsetzen, damit mindestens Jugendliche, die jetzt zufällig gerade schon 26 Jahre alt sind, nicht einfach von dieser erleichterten Einbürgerung ausgeschlossen werden. Aber wir sind ja noch nicht so weit. Es besteht Hoffnung, dass Sie sich dem Nationalrat anschliessen und diese Differenz ausräumen, was ich Ihnen gerne empfehlen würde.