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Janiak Claude · Ständerat · 2016-09-15

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Ich möchte zu Artikel 5 Absatz 2 eine Präzisierung machen. Es ist nicht die Vorstellung, dass mit dem Gesuch zwingend schriftliche Belege eingereicht werden müssen. Es gibt Fälle, in denen keine solchen schriftlichen Belege vorhanden sind. Es kann nicht sein, dass Personen, die damals von solchen Massnahmen betroffen waren, aufgrund der Aktenvernichtung durch die Behörden nicht mehr in der Lage wären, ihre Gesuche ausreichend glaubhaft zu machen. Es besteht auch die Möglichkeit, auf mündliche Aussagen abzustellen. Das können die mündlichen Aussagen der gesuchstellenden Person selbst, aber auch anderer Personen sein, die sachdienliche Angaben machen können.

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