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Walti Beat · Nationalrat · 2016-09-15

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Ich will mich an die Vorgaben halten und die Einführung kurz gestalten. Wir diskutieren ja hier nicht die materiellen Vorgaben der Landwirtschaftspolitik - die Agrarpolitik 2014-2017 bleibt unverändert -, es geht lediglich, aber immerhin um die Frage, wie die Finanztöpfe gefüllt sein sollen, die die Agrarpolitik 2018-2021 alimentieren. In der Vernehmlassungsvorlage schlug der Bundesrat Zahlungsrahmen in der Höhe von total 13,041 Milliarden Franken vor. In der Botschaft wurde dann der Budgetentscheid der Bundesversammlung für 2016 bezüglich Direktzahlungen berücksichtigt und der Zahlungsrahmen bereits entsprechend um 244 Millionen Franken aufgestockt, womit in der Botschaft ein Gesamtzahlungsrahmen von 13,278 Milliarden resultiert.

Die Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt diesen bundesrätlichen Vorschlag und damit den Minderheitsantrag Bertschy. Wir lehnen eine weitere Aufstockung um 514 Millionen auf 13,792 Milliarden Franken ab, wie dies die Mehrheiten der WAK und der Finanzkommission beantragen - wir haben das gehört.

Die Begründung für diese Position ergibt sich primär aus einer einzelbetrieblichen Optik - auch diese Gegenüberstellung haben Sie bereits gehört. Die Botschaft legt plausibel dar, dass auch mit den bundesrätlichen Zahlungsrahmen angesichts der fortschreitenden Strukturbereinigung in der Landwirtschaft, d. h. der abnehmenden Zahl der Betriebe und der zu erwartenden Markteinkommen, die doch noch erzielt werden können, das durchschnittliche Einkommen pro Betrieb bis 2021 um etwa 10 Prozent steigen wird. Das halten wir für eine wichtige Kennzahl.

Die Kommissionsmehrheit, die die Zahlungsrahmen aufstocken will, argumentiert dagegen aus einer sektoralen Optik, nämlich dass von der Landwirtschaft trotz sinkender Anzahl Betriebe die gleichen Leistungen erwartet würden wie bisher. Diese Argumentation geht meines Erachtens ins Leere. Die Leistungen der Landwirtschaft sind in der Agrarpolitik 2014-2017 lediglich qualitativ definiert und nicht mengenmässig. Es gibt z. B. keine absolut definierte Fläche, die mit diesen Mitteln bewirtschaftet werden müsste, sondern es gibt eben nur Geldmittel, die auf bereits heute beitragsberechtigte Flächen oder Leistungen aufgeteilt werden müssen, die real von den bäuerlichen Betrieben bewirtschaftet bzw. erbracht werden - diese können dann eben mehr oder weniger sein. Aus grösseren betrieblichen Einheiten ergeben sich auch Effizienzsteigerungen und Kostenreduktionen, es kann günstiger produziert werden.

Unbestritten ist, dass die schweizerische Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag an die Ernährung der Bevölkerung und die qualifizierte Pflege der Landschaft leistet. Sie sichert, etwas vereinfacht gesagt, etwa die Hälfte unserer Lebensmittelversorgung. Es schleckt aber auch keine Geiss weg, wenn Sie mir diese tiernahe Formulierung gestatten, dass die schweizerische Landwirtschaft auch an der Spitze der internationalen Subventionsrangliste steht. Frau Bertschy hat das ausgeführt. Das Niveau liegt etwa dreimal höher als im EU- oder OECD-Durchschnitt, was doch signifikant ist.

Dieses hohe Stützungsniveau ist ein starkes Bekenntnis der Gesellschaft, ja auch der ganzen schweizerischen Volkswirtschaft zu unserer Landwirtschaft. Es wäre nun schön und meines Erachtens auch angemessen, wenn die Landwirtschaft und ihre Interessenvertreter umgekehrt auch die Bereitschaft zeigen würden, gerade in Zeiten klammer Bundeskassen, einen Beitrag an einen ausgeglichenen Haushalt zu leisten. Diese Bereitschaft vermisse ich bei der Mehrheit.

Besonders abenteuerlich kommt für mich die Begründung der Kommissionsmehrheit daher, dass der relative Anteil der Landwirtschaftssubventionen am Bundeshaushalt über die letzten Jahre und Jahrzehnte stark rückläufig war und diese Subventionen in absoluten Zahlen mehr oder weniger stabil waren, während in anderen Bereichen - zitiert werden BFI, Kultur und Entwicklungshilfe - signifikante Steigerungen stattgefunden hätten. Diese Argumentation anhand einer Art Opfersymmetrie gemäss dem Motto "Ich nicht, die anderen auch" ist wirklich nicht gerade Ausdruck eines verantwortungsvollen Umganges mit Steuermitteln. Ich habe grösstes Verständnis für einen haushälterischen Umgang mit staatlichen Mitteln, aber die Diskussionen sind da zu führen, wo es um die Inhalte geht, um die Leistungen, die diesen Ausgaben entgegenstehen, und eben nicht in dieser Logik der Opfersymmetrie.

Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass die Landwirtschaft beim Konsolidierungsprogramm 2014 vollständig und bei der Teuerungskorrektur ab 2016 grösstenteils ausgeklammert wurde. Die nominal geleisteten Unterstützungsbeiträge haben, so von 2014 bis 2017 absehbar, gegenüber den ursprünglichen Finanzbeschlüssen zu einem ungeplanten realen Ausbau der Subventionen um etwa 460 Millionen Franken geführt, weil die prognostizierte und eingestellte Teuerung von durchschnittlich 1,3 Prozent per annum nicht stattgefunden hat. Wie wir wissen, hatten wir ja eine negative Teuerung zu verzeichnen. Diesem Umstand und dem anhaltenden Spardruck im Bundeshaushalt soll mit dem reduzierten Betrag gemäss Minderheitsantrag Bertschy ebenfalls Rechnung getragen werden. Eine Reduktion der Zahlungsrahmen um 3,7 Prozent, vor allem im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 2017-2019, erscheint uns so durchaus vertretbar.

Ich bitte Sie deshalb namens der Mehrheit der FDP-Fraktion, den Minderheitsantrag Bertschy zu unterstützen.