Eder Joachim · Ständerat · 2016-09-15
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-15
Wortprotokoll
Wir haben heute die Gelegenheit, bei der Diskussion um die Wiedergutmachungs-Initiative und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates einen Schlusspunkt hinter ein trübes Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte zu setzen. Als Gründungsmitglied des Initiativkomitees, womit auch meine direkte Interessenbindung deklariert ist, bin ich froh und dankbar, dass nach dem Nationalrat auch die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates befürwortet und sich die Finanzkommission und die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur in ihren Mitberichten ebenfalls für die nun vorliegende Lösung ausgesprochen haben.
Für mich war es von Anfang an klar: Die Bevölkerung unseres Landes muss - selbstverständlich auch heute - in ihrer Freiheit geschützt werden, sie muss in Würde leben können. Zu Freiheit und Würde gehört auch die körperliche Unversehrtheit. Bei den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wurde diese teilweise massiv und über Jahre hinweg verletzt. Nennen wir es beim Namen: Es geht um schwerste Misshandlungen, es geht um sexuellen Missbrauch von Verdingheimkindern, es geht um Zwangssterilisierungen und -kastrationen, es geht um Medikamentenversuche. Diese Fälle sind alle dokumentiert. Sie sind alle historisch unbestritten. Es geht also, Kollege Hösli, nicht darum, dass Ruhe und Frieden erst dann einkehren, wenn es auf unserem Planeten keine Menschen mehr gibt. Viele von uns haben in den vergangenen Monaten durch persönlichen Kontakt mit Opfern erfahren, dass das, was an vielen Orten in unserem Land geschehen ist, eine Geschichte der Armut, eine Geschichte des Elends, eine Geschichte der Ungerechtigkeit, manchmal sogar eine Geschichte der Behördenwillkür, sicher aber eine Geschichte der Missachtung der Menschenwürde ist.
Stimmen wir dem indirekten Gegenvorschlag zu, ist heute deshalb - ich wage das Wort und stehe dazu - ein historischer Tag, nicht nur für die ehemaligen Verdingkinder und Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, sondern für die Schweiz als Ganzes. Es ist auch ein Tag, auf den die Opfer jahrzehntelang gewartet haben.
Gedenkanlässe, Filme und neustens auch Sonderbriefmarken sind zwar gut und recht. Sie reichen aber nicht aus, um dem begangenen Unrecht zu begegnen und den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Auch die öffentliche Entschuldigung, auch der Soforthilfefonds genügen nicht: Wir müssen weiter gehen. Die beantragte wissenschaftliche Aufarbeitung und die in Aussicht gestellten Solidaritätsbeiträge sind nötig. Da nur die Schwerstbetroffenen solche erhalten, ist es auch - das möchte ich mit aller Deutlichkeit unterstreichen - kein Giesskannenprinzip.
Das Ja zu einer Wiedergutmachung wurde möglich, da sich eine breite Allianz für eine Lösung starkgemacht hat. Im Initiativ- und Unterstützungskomitee zur Initiative sind National- und Ständeratsmitglieder aller Parteien. Auch die Schweizer Landeskirchen, der Bauernverband, die Mehrheit der Kantone, verschiedene Kantonskonferenzen, so jene der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, sowie der Gemeinde- und der Städteverband unterstützen eine umfassende Wiedergutmachung. Das und die Aktivitäten des runden Tisches sind heute ebenfalls positiv zu erwähnen.
Gerne erkläre ich Ihnen noch, warum wir als Initianten nicht an unserer eigenen Initiative festhalten, sondern den Gegenvorschlag des Bundesrates unterstützen, obwohl für finanzielle Leistungen zugunsten der Opfer 200 Millionen Franken weniger zur Verfügung stehen. Das hohe Alter vieler Opfer - es wurde bereits einmal gesagt - verlangt eine rasche Lösung. Käme es zu einer Volksabstimmung - vor der wir uns überhaupt nicht fürchten würden, das sei auch noch gesagt -, müssten die Opfer noch rund drei bis vier Jahre auf eine Wiedergutmachung warten. Dies hätte zur Folge, dass viele weitere Betroffene in der Zwischenzeit gestorben wären - aus unserer Sicht eine unhaltbare Situation.
Mit dem Gegenvorschlag kann den vielen Tausend Opfern unbestritten schneller geholfen werden als mit der Initiative. Auch wenn der Gesamtbetrag bei der Initiative grösser und beim Gegenvorschlag kleiner ist: Der Gegenvorschlag beinhaltet mehrere positive Punkte, anhand derer die schwer Betroffenen auch finanziell unterstützt werden. Ich erwähne etwa das Erlöschen der alten Schulden, die in einem Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen stehen, ich erwähne die Unterstützung bei der Suche nach Sparguthaben oder die Nichtanrechnung des Solidaritätsbeitrages bei Steuern, bei Betreibungen, bei den Ergänzungsleistungen AHV/IV sowie bei der Sozialhilfe. Dies alles sind gute Gründe für den Gegenvorschlag. Wenn dieser in der Schlussabstimmung in beiden Räten bestätigt und anschliessend rechtskräftig wird, werden wir unsere Wiedergutmachungs-Initiative zurückziehen. Dies kann ich Ihnen namens des Initiativkomitees hier und heute mitteilen.
Ich bitte Sie, Vorlage 1 anzunehmen, auf die Vorlagen 2 und 3 einzutreten und den Nichteintretensantrag Hösli abzulehnen sowie den Anträgen des Bundesrates und der Kommission zuzustimmen.
Abschliessend ist es mir ein Bedürfnis, Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Luzius Mader, dem stellvertretenden Direktor des Bundesamtes für Justiz, ganz herzlich und aufrichtig zu danken. Sie sind nicht nur die Baumeister der vorliegenden Lösung, sie haben sich von Anfang an für die Wiedergutmachung aus tiefer Überzeugung und mit grosser Tatkraft eingesetzt. Das darf und soll, auch wenn dies normalerweise nicht üblich ist, gerade heute auch einmal öffentlich gesagt werden.