Müller Leo · Nationalrat · 2016-09-15
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-09-15
Wortprotokoll
Ich komme noch auf einige Punkte zurück, die auch in der Kommission diskutiert wurden.
Zum Argument, dass es weniger Betriebe gebe: Es wurde zwar in der laufenden Debatte auch wieder dementiert. Es ist so, dass es insgesamt weniger Betriebe gibt, aber es ist auch so - das wurde jetzt mehrmals gesagt -, dass es keine betriebsbezogenen Beiträge gibt. Es gibt Beiträge pro Fläche, pro Einheit. Die Flächen haben zum einen nur ganz gering abgenommen, und zum andern sind die Anforderungen pro Fläche gestiegen. Das heisst, die Leistung pro Fläche, die verlangt wurde, ist heute grösser als vor fünf oder zehn Jahren.
Dann zum durchschnittlichen Einkommen, das gestiegen sei: Das wurde in der Kommission bereits dargelegt. Hier findet ja wahrscheinlich in den nächsten Tagen oder Wochen eine Korrektur statt, die von der Forschungsanstalt Agroscope in Tänikon veröffentlicht wird. Hier wurde das System geändert bzw. korrigiert. Das hat die Auswirkung - es ist ja schon angekündigt worden -, dass die Einkommen effektiv tiefer sind, als sie bis anhin ausgewiesen wurden.
Dann noch etwas Weiteres zur Obergrenze: Es wurde auch in der Kommission immer wieder argumentiert, grosse Betriebe erhielten Direktzahlungen von über 150 000 Franken. Wir haben in der Kommission die Zahlen erhalten. Es ist so, dass die Zahl der betreffenden Betriebe zwar leicht zugenommen hat, aber die Zunahme beim Gesamttotal aller Betriebe betrug 0,7 Prozent. Also ist es nicht die grosse Masse, die mehr erhält, wie immer behauptet wird. Das ist das eine. Das andere ist auch eine Tatsache: Es ist so gewollt, dass vor allem im Berggebiet die Zahl dieser Betriebe zugenommen hat. Mehr als zwei Drittel der Zunahme bei diesen Grossbetrieben sind im Berggebiet erfolgt und nicht im Talgebiet.
Ein weiterer Punkt: Wenn die Agrarpolitik kritisiert wird, so herrscht doch auch einhellig die Meinung, dass jetzt Stabilität und nicht Änderung angesagt ist. Deshalb beraten wir jetzt keine Gesetzesänderung, sondern einen Bundesbeschluss, der nicht referendumsfähig ist; und im Rahmen dieses Bundesbeschlusses, das wissen Sie, kann keine Gesetzesänderung vorgenommen werden.
Noch ein letzter Punkt zur Bundeskasse: Es wird immer wieder gesagt, die Bundeskasse werde geplündert; man spricht von Einnahmenausfällen. Aber wenn Sie die Entwicklung des Bundeshaushaltes insgesamt betrachten, stellen Sie fest, dass wir ein immer grösseres Volumen haben - somit müssen ja auch die Einnahmen von Jahr zu Jahr kontinuierlich steigen. Deshalb kann man weiss Gott nicht davon sprechen, dass die Bundeskasse geplündert werde.
Das sind einige Punkte, die jetzt in der Diskussion erwähnt wurden. Ich danke Ihnen nochmals, wenn Sie dem Antrag der Mehrheit der WAK zustimmen.