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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-20

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-20

Wortprotokoll

Ich muss Frau Hubmann enttäuschen. Der Bundesrat hat zwar vor eineinhalb Jahren noch die Ablehnung der Motion beantragt. In der Zwischenzeit haben wir aber die Botschaft zum Bürgerrecht für junge Ausländerinnen und Ausländer und zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes vorgelegt. Darin haben wir dem Anliegen der SVP Rechnung getragen. Aus unserer Sicht kann die Motion deshalb als erfüllt abgeschrieben werden.

Ich möchte aber noch eine Bemerkung dazu machen: Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes eine Herabsetzung der eidgenössischen Wohnsitzfrist von zwölf auf acht Jahre für die ordentliche Einbürgerung, was ja eine erhebliche Erleichterung gegenüber dem geltenden Recht darstellt. Im Gegenzug wollten wir aber etwas strengere Voraussetzungen mit Bezug auf die Qualität der erforderlichen Wohnsitzfrist aufstellen und in diesem Bereich eben klare Verhältnisse schaffen. Nach den neuen Bestimmungen soll die Einbürgerung daher ausdrücklich für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber möglich sein, die über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung oder über ein anderes dauerhaftes Aufenthaltsrecht verfügen wie z. B. internationale Beamte und Botschafter mit speziellen Ausweisen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten.

In diesem Sinne beantrage ich, die Motion als erfüllt abzuschreiben.