Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-19
Wortprotokoll
Ich mache das sehr gerne, weil es tatsächlich, denke ich, eine wichtige Erläuterung ist, zumal es von Anfang an ein sehr umstrittener Artikel war.
Wenn Ihre Kommission jetzt bereit ist, den Begriff "grundsätzlich" zu streichen und somit dem Nationalrat zu folgen, so erachte ich das vor allem im Sinne der Gesamtvorlage als verkraftbaren Kompromiss in dieser Situation. Die Gleichstellung der beiden Anliegen - also Nutz- und Schutzinteressen ohne das Wort "grundsätzlich" - führt nicht zu einer Verabsolutierung, weder in die eine noch in die andere Richtung. Dass es eine Interessenabwägung auch inskünftig braucht, kommt in Artikel 14 Absatz 3 nach wie vor explizit zum Ausdruck. Diese Textstellen waren nie bestritten. Die Mehrheit im Nationalrat hat das Wort "grundsätzlich" gestrichen, weil sie es für eine Relativierung der Gleichrangigkeit hielt. Diese Relativierung, die Ständerat und Bundesrat nie wollten, gibt es nun klar nicht. Es gibt nun genau den Gleichstand, wie Bundesrat und Ständerat dies ebenfalls immer wollten, und zwar Gleichstand in allgemeiner Weise und nicht in einem konkreten Einzelfall. Die Fassung des Nationalrates bedeutet für die Nutzungsanliegen nun aber - und das ist wichtig - auch nicht mehr als Gleichstand. Hätte man das Anliegen der Nutzung über jenes des Schutzes stellen wollen, hätte man das genau so sagen und den Gesetzestext völlig anders formulieren müssen.
Was ergibt das unter dem Strich nun für ein Resultat? Heute sind die Schutzanliegen in den fraglichen Gebieten vom Grundsatz her in einer stärkeren Position, was nicht heisst, dass das Nutzungsanliegen nie obsiegt und Produktionsanlagen nie realisiert werden können. Neu findet eine Gleichstellung statt, was für die Nutzung erneuerbarer Energien eine Verbesserung ist. Es ist mit anderen Worten eine moderate Akzentverschiebung, die es im Einzelfall ermöglichen soll, dass sich die Nutzungsanliegen leichter durchsetzen können als heute; dies aber natürlich nur, wenn die Gesamtwürdigung dies gebietet. Die Gleichrangigkeit bedeutet mitnichten einen Freipass für beliebige oder für eine grosse Zahl von Anlagen. Erst recht bedeutet die Gleichstellung keinen generellen Vorrang. Somit wird eigentlich auch ohne das Wort "grundsätzlich" genau das erreicht. Es wird also nicht mehr erreicht als das, was schon der Bundesrat mit der Botschaft wollte.