Müller Leo · Nationalrat · 2016-09-19
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-09-19
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei diesem Punkt der Revision des Mehrwertsteuergesetzes die Minderheit II zu unterstützen. Warum das? Ich hatte diesen Antrag bei der erstmaligen Beratung in der WAK gestellt, und dort wurde er einstimmig angenommen. Hier im Rat wurden dann zwei gleichlautende Einzelanträge eingereicht, diese wurden mit 93 zu 90 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat hat dann aber erkannt, dass der Beschluss des Nationalrates nicht zweckdienlich ist und dass eine andere Lösung gesucht werden muss. Deshalb hat er einen anderen Beschluss gefasst.
Nun, warum habe ich meinen Antrag nochmals gestellt? An unserer Kommissionssitzung wurde dargelegt, dass die Formulierung, die der Bundesrat beantragt hat, möglicherweise etwas zu wenig präzis ist, dass das Ganze also noch etwas zu präzisieren ist und dass es in den beiden Artikeln 22 und 29 sachdienlich niederzuschreiben ist. Es geht ja vor allem um Objekte, die gebaut werden, um Objekte, die dann eben so genutzt werden, dass keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss und - was dabei entscheidend ist - auch keine Mehrwertsteuer bezahlt werden kann, weil bei solchen Objekten gar nicht optiert werden kann. In diesen Fällen ist es - ich sage es nochmals - wirklich sinnlos, dass der Bauherr oder der Ersteller einer Baute die Mehrwertsteuer zurückfordern kann. Diese Rückforderung muss dann kontrolliert werden, der Bund muss das Geld ausbezahlen, und später wird dieser Betrag wieder zur Rückzahlung fällig; der jeweilige Grundeigentümer oder Bauherr muss dieses Geld dann also zurückerstatten.
Wenn Sie das hören, kommen Sie, wie ich annehme, zum gleichen Schluss wie ich: Das ist doch Bürokratie pur, das ist eine sinnlose Beschäftigung unserer Verwaltung und auch der Privatwirtschaft.
Es kommt ein Weiteres hinzu: Ich habe in der WAK zusätzliche Fragen an das Eidgenössische Finanzdepartement gestellt, die mit Schreiben vom 30. August 2016 beantwortet wurden. Darin wurde klar dargelegt, dass diese Rückforderung nach Inkrafttreten des Gesetzes budgetiert werden muss. Die Schätzungen gehen so weit, dass im Jahr 2018 rund eine Milliarde Franken zurückgefordert werden könnte. Das heisst, dass zu den 1,5 Milliarden Franken, die wir voraussichtlich im Jahr 2018 irgendwie einzusparen oder zu kompensieren haben, noch ein Betrag von einer Milliarde Franken käme. Strittig ist, ob dies über das ordentliche Budget abgewickelt werden könnte oder ob es als ausserordentlicher Aufwand budgetiert werden könnte. Müsste diese Milliarde zusätzlich im ordentlichen Budget eingestellt werden, hiesse das, dass die Schuldenbremse wirken würde, und das hiesse, dass eine Milliarde Franken mehr eingespart [PAGE 1408] werden müsste. Das ist ein zweiter wesentlicher Grund, aus dem Sie dem Antrag der Minderheit II zustimmen sollten.
Ich komme zum Schluss: Wenn Sie der Minderheit II zustimmen, können Sie zwei Probleme beseitigen. Erstens können Sie eine sinnlose Bürokratie beseitigen. Herr Giezendanner hat letzte Woche hier im Saal dargelegt, dass es sinnlos ist, weitere Bürokratie aufzubauen. Der Antrag der Minderheit II ist nun ein Vorschlag, um Bürokratie abzubauen. Ich sehe keinen Grund, warum Sie hier nicht zustimmen könnten. Zweitens ist, wenn diese Milliarde ordentlich budgetiert werden muss, die Schuldenbremse einzuhalten, und es müssen zusätzliche Einsparungen gemacht werden.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit II zuzustimmen.