Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-19

Wortprotokoll

Ich danke zuerst für die positiven Worte zur Botschaft, die ich gerne an das Bundesamt für Verkehr weiterleite. Dort wurde ja schliesslich - zusammen auch mit den Unternehmen - diese ganze Finanzierungsvorlage ausgearbeitet.

Es wurde richtig gesagt: Mit dem Bahninfrastrukturfonds besteht nun seit diesem Jahr die Situation, dass der Ausbau der Bahninfrastruktur aus diesem Fonds bezahlt wird; es geht vorrangig um den Betrieb und den Substanzerhalt und dann auch um die Ausbauprojekte. Es gibt heute 38 Bahnunternehmen, die davon profitieren werden. 60 Prozent der Summe gehen an die SBB, aber man sieht: Auch die anderen Unternehmen, die Privatbahnen, haben hier eine wichtige Rolle im Betrieb und erhalten entsprechend auch einen Teil dieser Gelder.

Die Ziele dieses Zahlungsrahmens sind für den Bundesrat klar. Wir wollen erstens, dass die Bahnen ihre Infrastruktur so betreiben, dass der Bahnbetrieb sicher und zuverlässig ist. Wir wollen zweitens, dass die Anlagen werterhaltend und zeitgemäss erneuert werden, und drittens sollen die Steuergelder effizient eingesetzt werden. Das werden wir kontrollieren. Sie haben die Monitoringberichte, die Netzzustandsberichte, erwähnt. Insofern haben wir auch neue Instrumente, damit die politisch Verantwortlichen diese Vorgaben an die Bahnunternehmen diskutieren und begleiten können.

Es hat uns viele Verhandlungsrunden gekostet, um einen Zahlungsrahmen von 13,2 Milliarden Franken vorlegen zu können. Das ist extrem viel Geld. Es sind gegenüber der aktuellen Periode 2,4 Milliarden Franken mehr. Wenn es nach den Bahnunternehmen gegangen wäre, wären es ja noch mehr; das muss man schon sehen. Wir haben das bei Fabi auch immer betont: Investiert und das Wunschprogramm beschlossen ist schnell - aber nachher kommt eben dann der Tag der Wahrheit, indem diese Infrastruktur auch unterhalten und finanziert werden muss. Die Billettpreise finden Sie nie in einer Vorlage, weil diese nicht von der Politik festgelegt werden. Aber das ist das, was auf den Bürger, die Bürgerin, die Bahnnutzer natürlich im nächsten Jahr und in den Folgejahren überwälzt wird. Wir meinen trotzdem, dass dieser Zahlungsrahmen von 13,2 Milliarden Franken das ist, was die Bahnunternehmen benötigen. Die Mittel sind, wie gesagt, vor allem da, weil die heutigen Anlagen zum Teil nicht mehr tauglich sind; so sind etwa Bahnzugänge nicht oder noch nicht behindertengerecht und Sicherheitsinvestitionen nötig.

Herr Ständerat Engler erwähnte die Kunstbauten bei der Rhätischen Bahn. In der Botschaft sehen Sie bei den Kunstbauten, dass es um einen Wiederbeschaffungswert von über 48 Milliarden Franken geht. Entsprechend sind natürlich auch die Instandstellungskosten reichlich hoch. Hier besteht dann halt auch immer ein Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz und dem effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel.

Die Ausbauprojekte wurden in der alten Gesetzgebung mit Mitteln der Leistungsvereinbarung gestartet. Diese werden jetzt umgesetzt. Die Projekte wurden nach den neuen Bestimmungen mit einer Umsetzungsvereinbarung, also über Ausbauprogramme wie Step 2025, finanziert. Der Herr Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, dass in der Zwischenzeit mit den Kantonen noch offene Fragen bereinigt wurden. Auch hier geht es um Erweiterungsprojekte zur Taktverdichtung und Beschleunigung und um Massnahmen, die den Personenfluss in den Bahnhöfen betreffen. Ein Teil der Mehrkosten ist natürlich auch darauf zurückzuführen, dass das Netz jetzt jedes Jahr länger wird. Wir müssen nicht zuletzt etwa Ende dieses Jahres den Gotthard-Basistunnel betreiben und unterhalten. Das schlägt sich natürlich auch in den Kosten dieses Zahlungsrahmens nieder.

Noch ein paar Zahlen zur Finanzierung: Mit dem Zahlungsrahmen werden jene Kosten gedeckt, welche die Einnahmen aus den Trassenpreisen übersteigen. Dabei gilt es zu beachten, dass auch die Trassenpreise per 1. Januar 2017 erhöht werden, was jährliche Mehreinnahmen von rund 100 Millionen Franken generieren wird. Dies führt zu Tariferhöhungen und zu erhöhten Beiträgen der direkten Nutzniesser der verbesserten Bahninfrastruktur. 6,7 Milliarden der 13,2 Milliarden Franken sind für die SBB eingeplant, 4,9 Milliarden Franken für die Leistungsvereinbarungen mit den übrigen 37 Bahnen; 0,2 Milliarden Franken sind für Optionen vorgesehen. 0,5 Milliarden Franken haben wir auch noch als Reserve für unvorhergesehene Ausgaben eingestellt. Wir denken vor allem an grössere Schäden durch Naturereignisse oder allfällige dringliche Mehraufwendungen für die Fahrbahn, welche heute noch nicht absehbar sind. All das also erfolgt aus dem Bahninfrastrukturfonds.

Zum weiteren Vorgehen: Herr Ständerat Rechsteiner, wir begleiten das Projekt "Railfit 20/30" der SBB sehr genau und finden es richtig; auch ein Bahnunternehmen kann effizienter werden. Die grössten Einsparungen sind auf der Ebene der Verwaltung geplant, was uns auch richtig erscheint. In den Bereichen Gleisbau usw. gibt es sicher einen gewissen Mehrbedarf, aber auch bei den SBB gibt es mit der digitalen Entwicklung die Möglichkeit, dass man Abläufe optimiert und somit Synergien schafft. Wir werden das laufend beobachten; es geht darum, dass diese Synergien auch genutzt werden.

Wir verfügen über den Zahlungsrahmen 2017-2020, wir verfügen aber auch über den Voranschlag 2017, bei dem Sie dann entscheiden werden, wie viel aus dem Bahninfrastrukturfonds konkret entnommen wird. Sie beraten diese Session auch noch das Stabilisierungsprogramm; natürlich muss auch die Bahn an das aktuelle Sparprogramm beitragen. Das ist alles ineinander verzahnt. Aber wir meinen, es liegt hier ein vernünftiger Vorschlag vor, der die Beschlüsse betreffend Ausbau der Kapazitäten umsetzt, aber den Fokus auch klar auf den Substanzerhalt legt, damit wir weiterhin ein modernes, funktionstüchtiges Infrastrukturnetz aufbauen können.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Kommission und dem Bundesrat zu folgen.