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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2002-03-20

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für die Chance, die Sie mir geben, meine Motion hier doch noch zu [PAGE 395] vertreten. Vielleicht hat das damit zu tun, dass ich zu wenig Aufmerksamkeit auf die Reihenfolge richtete, weil mein Anliegen mit dem heutigen Entscheid, ein Beschwerderecht im Einbürgerungsverfahren einzuführen, eigentlich erfüllt ist.

Ich habe meine Motion kurz nach dem Entscheid der Gemeinde Emmen vom März 2000 eingereicht, als bekannt wurde, dass alle Anträge von Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern aus dem Balkan und aus der Türkei abgelehnt worden waren, während alle übrigen Gesuche angenommen wurden, was offensichtlich diskriminierend war. Ich verlangte ein diskriminierungs- und willkürfreies Verfahren und ersuchte den Bundesrat, die nötigen Massnahmen hierfür einzuleiten. Sie wissen, dass inzwischen die Arbeitsgruppe, die die Revision des Bürgerrechtes erarbeitete, ihre Vorschläge unterbreitet und der Bundesrat diese mit seiner Botschaft dem Parlament vorgelegt hat. Sie sind zurzeit in der nationalrätlichen Staatspolitischen Kommission in Beratung. Dieses Paket sieht ja auch ein Beschwerderecht gegen Willkür und Diskriminierung vor. Wir haben in der SPK allerdings schon vor Erhalt dieses Paketes beschlossen, dass wir dieses vordringlichste rechtsstaatliche Problem im Einbürgerungsverfahren aufgreifen wollen.

Heute haben wir klar und deutlich entschieden, dass diese Lücke geschlossen werden soll.

Ich kann mich daher kurz fassen: Ich erkläre mich mit der Abschreibung meiner Motion einverstanden, wenn Sie dem zustimmen.