Lexipedia

Gysi Barbara · Nationalrat · 2016-09-19

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-19

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der SP-Fraktion und plädiere ebenfalls für Eintreten. Die SP hält das Territorialprinzip im Grundsatz für richtig und hat diese Gesetzänderung darum auch ganz genau angeschaut. Wir erachten es als positiv, dass der Bundesrat nach teilweise kritischen Stellungnahmen in der Vernehmlassung - auch unsere Vernehmlassungsantwort war kritisch - Korrekturen vorgenommen, die Vorlage präzisiert und vor allem die Bedingungen klar formuliert hat.

Sie haben es schon gehört, die Pilotversuche in Basel mit der Region Lörrach und in St. Gallen mit dem Fürstentum Liechtenstein sind grundsätzlich positiv verlaufen. Als St. Gallerin kenne ich auch deren Bedeutung gut, aber Kosteneinsparungen konnten nicht nachgewiesen werden. Die Aufweichung des Territorialprinzips soll darum nur ganz punktuell und unter ganz klaren Vorgaben erfolgen.

Diese Vorgaben werden in der Botschaft erwähnt und als Bedingungen formuliert. Wir bedauern, dass sie nicht im Gesetz festgehalten sind, sondern eben nur in der Verordnung. Für die SP sind derart restriktive Bedingungen wichtig und die Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt zustimmen können, da sonst die Gefahr des Lohndumpings oder auch des Unterlaufens unserer Angebote bestehen würde, was wir sicher bekämpfen würden. Wir würden auch ganz klar dagegen antreten, wenn man anfinge, diese Bedingungen aufzuweichen.

Mir ist es wichtig, noch einmal festzuhalten, welches die hauptsächlichen Bedingungen dafür sind, dass man eben diese Kooperationen eingehen kann: Es müssen Kooperationen von Grenzkantonen mit Krankenversicherern sein, und diese unterliegen einer Bewilligungspflicht durch den Bundesrat. Wie schon gesagt wurde, kann es gegen den Willen eines Kantons gar keine Behandlungen im nahen Ausland geben. Es ist nur in Grenzkantonen möglich, und - das ist auch ganz wichtig - ausländische Leistungserbringer und -erbringerinnen müssen die gleichen Leistungs- und Qualitätsstandards nachweisen wie die schweizerischen, und sie müssen natürlich auch die Wirtschaftlichkeit der Behandlung entsprechend nachweisen.

Des Weiteren dürfen nur Versicherte profitieren, die in einem entsprechenden Grenzkanton wohnen und bei einem der in der Kooperation eingebundenen Krankenversicherer versichert sind. Die Tarife dürfen natürlich nicht höher sein als diejenigen in der Schweiz. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Freiwilligkeit: Kein Versicherter, keine Versicherte darf gezwungen werden, sich im nahen Ausland behandeln zu lassen. Des Weiteren dürfen die Versicherer aus diesen Kooperationen keine speziellen Sparmodelle machen. Sie dürfen nicht ein spezielles Versicherungsmodell kreieren, mit dem dann Versicherte Prämien sparen könnten. Auch dies ist eine wichtige Bedingung. All das sind für uns [PAGE 1420] Bedingungen, um der Vorlage nun zustimmen zu können: Freiwilligkeit, keine besonderen Versicherungsmodelle und eben vor allem die Fokussierung auf die Grenzkantone.

Es ist auch wichtig, dass sich die Leistungserbringer und -erbringerinnen in der Schweiz nicht plötzlich davonstehlen und der Ausbildungsverantwortung nicht mehr nachkommen oder dass wir nicht generell das Gefühl haben, mit diesen Kooperationen müssten wir nicht gleich viele und nicht gleich gute Angebote erbringen. Es ist lediglich als Ergänzung für die Menschen, die in diesen Grenzregionen wohnen, richtig und sinnvoll, wenn sie sich im nahen Ausland behandeln lassen können. Wir unterstützen daher diese Gesetzesänderung bzw. diese leichte Auflockerung und auch die übrigen Punkte der Vorlage.