Hurter Thomas · Nationalrat · 2016-09-20
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-20
Wortprotokoll
Wir beraten ja heute zum ersten Mal diese Armeebotschaft, in der es um die drei Bundesbeschlüsse zum Zahlungsrahmen, zum Rüstungsprogramm und zum Immobilienprogramm geht. Heute Morgen sprechen wir im ersten Teil über die Finanzierung der Armee in den Jahren 2017 bis 2020.
Der Ständerat hat das Geschäft am 8. Juni 2016 behandelt und ist auf den Bundesbeschluss 1 nicht eingetreten. Hingegen ist er auf die Bundesbeschlüsse 2 und 3 eingetreten und hat die entsprechenden Minderheitsanträge abgelehnt. Im Namen der Kommission möchte ich Sie bitten, heute Morgen dasselbe zu tun.
Bevor ich auf diese Bundesbeschlüsse eingehe, werde ich hier einige grundsätzliche Bemerkungen zu den Finanzen machen, die wir auch in der Kommission diskutiert haben. In der Vergangenheit hat sich das Verhältnis zwischen Investitions- und Betriebskosten in der Armee immer mehr zugunsten der Betriebskosten verschoben bzw. zuungunsten der Investitionskosten. Diese Entwicklung konnte gestoppt werden, ungefähr im Jahr 2014. Es ist aber immer noch so, dass die Armee über Jahre hinweg von ihren Reserven gelebt hat und dadurch auch entsprechende Lücken entstanden sind, die Sie alle bestens kennen. Obschon dieser Trend gestoppt werden konnte, sind die Mittel für die Investitionen nach wie vor knapp geblieben. Heute kann man sagen, dass von 5 Milliarden Franken rund 2 Milliarden für neues Material und die Immobilien gebraucht werden. Da wir aber in Zukunft wichtige, grosse Beschaffungsvorhaben haben - Sie kennen sie: Bodluv, Erneuerung der Luftwaffe -, ist es wichtig, dass für diese Ersatzbeschaffungen in der Zukunft auch die entsprechenden Finanzen vorhanden sind. Und es ist wichtig, dass die Armee Planungssicherheit erhält. Ich sage hier explizit "Planungssicherheit".
Sie haben dies übrigens hier in diesem Rat in der Wintersession 2015 einmal bestätigt. Zudem hat es auch der Ständerat in der Frühjahrssession 2016 einmal bestätigt, nämlich im Zusammenhang mit der Abstimmung zur Weiterentwicklung der Armee (WEA).
Ich komme jetzt zum Bundesbeschluss 1, den wir heute Morgen hier im ersten Teil diskutieren, nämlich zum Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen 2017-2020. Hier schlägt der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von 18,8 Milliarden Franken vor. Sie können die Rechnung machen: Das sind weniger als 5 Milliarden Franken pro Jahr. Die Kommission bittet Sie mit 16 zu 8 Stimmen, auf diese Vorlage nicht einzutreten, also wie der Ständerat zu entscheiden. Damit bestätigen Sie den Entscheid, den Sie schon mehrere Male gefällt haben.
In der Kommission wurde darüber diskutiert und gesagt, es sei doch sehr erstaunlich, dass der Bundesrat im Februar 2016 mit einer solchen Vorlage komme, das Parlament sich aber bereits viermal - viermal! - zu den Finanzen der Armee geäussert habe und viermal 5 Milliarden Franken pro Jahr gefordert habe. Es ist eigentlich geradezu unglaublich, mit welcher Hartnäckigkeit der Bundesrat hier den Willen des Parlamentes missachtet. Ich sage das hier explizit, weil der Bundesrat in anderen Fragen immer Folgendes sagt: "Ja, Sie im Parlament haben die Ausgaben beschlossen, wir müssen das umsetzen." Aber ausgerechnet bei der Armee gilt diese Argumentation irgendwie nicht. Militärisch gesehen könnte man sagen, es sei eine Art Dienstverweigerung.
Nun, die Kommissionsminderheit argumentiert, dass sich die Situation geändert habe. Die Situation auf der Welt habe sich geändert - das ist sehr umstritten -, aber auch die interne Situation, indem Bodluv sistiert worden sei oder indem in Zukunft Defizite auf den Bundeshaushalt zukämen. Das Letzte stimmt mit Sicherheit, die Frage ist nur, wo Sie die Prioritäten setzen. Die Kommissionsmehrheit setzt die Priorität hier bei diesen 5 Milliarden Franken.
Denn es geht wie gesagt darum, dass die Armee diese Finanzen über einen längeren Zeitraum kontinuierlich bekommt. Es ist einfach so: Die Armee kann nicht im gleichen Jahr das Rüstungsprogramm bewilligt bekommen, beschaffen, und dann ist die Geschichte erledigt. Diese Grossprojekte ziehen sich über Jahre hinweg, und hier brauchen wir Stabilität. Wir können doch nicht ständig Anpassungen vornehmen. Hier braucht es eine gewisse Kontinuität.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage 1 nicht einzutreten und den Entscheid für diese 20 Milliarden Franken über vier Jahre zu bekräftigen. Ich erwähne es hier noch einmal: Sie würden das heute dann zum fünften Mal machen, und Sie haben mit der Verabschiedung der WEA im letzten Dezember das auch so bestätigt.