Schmid Martin · Ständerat · 2016-09-20
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-20
Wortprotokoll
Wir haben noch zwei Differenzen zu bereinigen. Die erste betrifft Artikel 20 Absatz 3. Dort geht es um die Frage, ob bei Nichteinreichen des Meldeformulars eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden oder eben eine strafrechtliche Sanktion greifen soll. Wie Sie sehen, schlägt Ihnen die Kommission vor, und zwar einstimmig, an unserem Beschluss festzuhalten, den wir letztes Mal gefasst haben. In solchen Fällen soll also nur eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden und nicht von einem Steuerdelikt im Sinne einer Steuerhinterziehung ausgegangen werden. Letztlich geht es eben nur darum, dieses Formular einzureichen, und wenn es nicht rechtzeitig geschieht, hat das aus Sicht der ständerätlichen WAK nicht den Charakter einer Steuerhinterziehung.
Wir möchten Ihnen deshalb beliebt machen, an unserem Beschluss festzuhalten, dass nur eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden kann, wenn das Formular nicht rechtzeitig eingereicht wird.