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Fetz Anita · Ständerat · 2016-09-20

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-20

Wortprotokoll

Auch ich möchte nochmals versuchen, Sie davon zu überzeugen, den Sündenfall der Rückwirkung nicht zu begehen. Man kann ein Gesetz ändern. Dafür gibt es hier jetzt aus meiner Sicht keine überzeugenden Gründe, aber man kann es machen. Ein geltendes Gesetz jedoch vier Jahre rückwirkend einfach anders anzuwenden, als es ursprünglich gedacht war, geht in einem Rechtsstaat nicht. Die Auswirkungen sind nicht nur finanzieller Art - in Höhe der genannten 600 Millionen Franken -, sie sind auch staatspolitisch negativer Art, und sie bringen ein Déjà-vu mit sich, etwas, was noch nicht vergessen ist. Ein ähnliches Vorgehen wurde bei der Unternehmenssteuerreform II gewählt. Die Rückwirkung hat uns nicht ein paar Hundert Millionen Franken, sondern sie hat uns Milliarden gekostet.

Als Letztes finde ich auch total negativ, was eine Rückwirkung dann bei der konkreten Sachlage auslöst. Betroffen von diesem Gesetz sind jetzt 5 Prozent der Personen, die vom Meldeverfahren Gebrauch machen können, die sich nicht korrekt verhalten haben. Das sind 2 Promille sämtlicher [PAGE 703] Steuerpflichtigen, wie uns die damalige Bundesrätin, Frau Widmer-Schlumpf, vorgerechnet hat. Daraus ergibt sich die Rückerstattungssumme von 600 Millionen Franken. Das heisst, wenn Sie jetzt diese Rückwirkung vorsehen, sagen Sie, dass Personen, die sich nicht korrekt verhalten haben, nicht nur nicht sanktioniert, sondern geradezu finanziell bevorteilt werden. Wahrscheinlich ist das der Grund, warum man drei Gutachten braucht, um so etwas noch einigermassen begründbar zu machen.

Das ist eine flagrante Ungerechtigkeit, die Sie keinem normalen Menschen erklären können, ausser mit dicken juristischen Gutachten, die sich gegenseitig widersprechen. Das ist für mich stossend. Im Zweifelsfalle, wenn ich mehrere juristische Gutachten vor mir habe, die unterschiedliche Meinungen vertreten, nehme ich jenes des Kompetenzzentrums des Bundesrates, nämlich des Bundesamtes für Justiz. Wenn mich auch dann noch Zweifel drücken, folge ich dem Gerechtigkeitssinn. Schliesslich bin ich Mitglied der gesetzgebenden Behörde und brauche mich nicht nach juristischen Gutachten zu richten, sondern habe Recht und Gesetz mitzugestalten.

Sie sehen, ich bin relativ erbost über das Vorgehen, das hier gewählt wird. Wenn das Schule macht, dann kann praktisch bei jedem Gesetz noch eine Rückwirkung für besondere Zielgruppen eingebaut werden, die so einen speziellen Vorteil daraus bekommen. Ich sage es nochmals: Genau das war der kapitale Fehler bei der Unternehmenssteuerreform II. Die hat uns nicht nur viel gekostet; die Bevölkerung ist auch immer noch "muff" darüber, dass man ihr nicht reinen Wein eingeschenkt hat.

Damit komme ich zum Ausblick. Ich erinnere Sie daran, dass sowohl der Bundesrat als auch die Finanzdirektorenkonferenz als auch 22 Kantone Ihnen sagen: Beschliessen Sie diese Rückwirkung nicht. Ich mache mir aber keine Illusionen - es ist hier drin bereits ausgemachte Sache, dass man die betroffenen Unternehmen da bevorzugen will. Mein Schlussvotum richtet sich stattdessen eigentlich an die Kantone: Wenn diese Rückwirkung mit einem Ausfall von 600 Millionen Franken jetzt durchkommt, dann wären die Kantone sehr gut beraten, wenn sie ein Kantonsreferendum ergreifen würden - acht Kantone könnten das machen. Denn sonst werden der Einsatz und die Unterstützung der Kantone für die Unternehmenssteuerreform III mehr als unglaubwürdig. Wenn man solche Sachen durchlässt, dann kann man sich nachher nicht ohne Probleme für die Unternehmenssteuerreform III einsetzen. Ich gehe also davon aus, dass hier noch die Vernunft obsiegt, wenn auch auf Kantonsebene.

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