Schmid Martin · Ständerat · 2016-09-20
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-20
Wortprotokoll
Sie haben die Fahne erhalten, die das Ergebnis der Kommissionssitzung wiedergibt, die heute Morgen stattgefunden hat. Sie sehen da: Es ist noch eine Differenz verblieben, und zwar bei Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b. Es geht dort um die Frage der Vorsteuermöglichkeit bei Gegenständen, die für private Zwecke genutzt werden oder eben genutzt werden sollen. Ich versuche die Diskussion unserer Kommission wiederzugeben, weil es ja um etwas Sonderbares geht.
Der Nationalrat beschloss, am geltenden Recht festzuhalten. Gleichzeitig argumentieren wir, wenn man am geltenden Recht festhalte, wenn man das geltende Recht im Wortlaut bestätige, dann koste das eine Milliarde Franken bzw. dann würden Steuerausfälle von einer Milliarde Franken eintreten. Wir sind etwas gefordert, das zu verstehen. Ich gebe Ihnen hier offen und ehrlich meine persönliche Interpretation wieder. Ich kann es mir nur so erklären, dass sich die Praxis in eine andere Richtung entwickelt hat und der Bundesrat bei der Ausarbeitung seines Entwurfes gesehen hat, dass die Praxis mit dem zugrunde liegenden Gesetzestext höchstwahrscheinlich nicht mehr kongruent ist.
Wir haben jetzt die Möglichkeit, den Gesetzestext an die Praxis anzupassen, um das Risiko einer anderen Rechtsprechung zu reduzieren, oder den bisherigen Gesetzestext und den Wortlaut, welchen der Nationalrat beschlossen hat, zu bestätigen. Wir wissen, dass im zweiten Fall - mindestens temporär - mit Sicherheit mehr Vorsteuern zurückgefordert werden, mehr administrativer Aufwand entsteht und beim Bund allenfalls die Debitorenrisiken zunehmen. Denn bei einer weiteren ausschliesslich privaten Nutzung in Fällen, in denen es die finanziellen Möglichkeiten nicht zulassen, könnte die Mehrwertsteuer eben nicht mehr eingefordert werden.
Sie sehen, es ist eine schwierige Ausgangslage. Die Kommission ist dann in der Mehrheit zur Schlussfolgerung gekommen, dass wir uns in diesem Bereich keine zusätzlichen Steuerausfälle - es geht da um eine Milliarde Franken - erlauben können und dass auch der Nutzen bzw. das Bedürfnis vonseiten der Wirtschaft nicht so gegeben ist, dass wir jetzt unbedingt dem Nationalrat folgen sollten.
Das aus meiner Sicht Unschöne an dieser Geschichte ist eben auch, dass sich die Praxis sehr weit vom Gesetzeswortlaut weiter- oder fortentwickelt hat. Wir tun gut daran, wenn wir das jetzt korrigieren, damit wir nicht wieder solche Fälle haben, wie wir sie heute Morgen diskutiert haben. In der Konsequenz führt es eben dazu, dass die Kommission Ihnen vorschlägt, an unserem bisherigen Beschluss festzuhalten, wonach also diese Vorsteuern dann nicht zurückgefordert werden können, wenn die Gegenstände für Wohnzwecke genutzt werden oder genutzt werden sollen. Die Kommission gibt mehrheitlich offen zu, dass diese hypothetische Beurteilung auch in der Praxis Schwierigkeiten aufwerfen könnte, wobei aber die Steuerverwaltung diesbezüglich, für diesen hypothetischen Bereich, die Beweislast zu tragen hat. Es ist aber trotzdem in der Schlussfolgerung richtig, wenn wir hier dem bundesrätlichen Entwurf folgen.
Der Nationalrat - das gebe ich hier auch zu Protokoll - hat gestern in der dritten Runde mit 98 zu 92 Stimmen an seinem Beschluss festgehalten; in einem früheren Zeitpunkt hatte er mit 94 zu 90 Stimmen den entsprechenden Entscheid gefällt. Unser Rat hingegen hat da einmal einstimmig dem bundesrätlichen Entwurf zugestimmt.
Zusammengefasst: Ich möchte Ihnen beliebt machen, das Gesetz jetzt zu ändern und damit die bisherige Praxis zu bestätigen. Da damit auch keine Auswirkungen in der realen Wirtschaft zu spüren sein werden, weil die Praxis ja bisher schon so gewesen ist, werden damit die Rechtsunsicherheiten möglichst klein gehalten werden können. Einher geht das mit dem Wunsch an die Steuerverwaltung, sich in Zukunft möglichst nicht so weit vom Gesetzeswortlaut wegzubewegen, dass wir diesen dann eben als geltende Praxis nachführen müssen.
Mit diesen Ausführungen möchte ich Ihnen auch mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen und die administrativen Aufwendungen beliebt machen, mit der Kommission zu stimmen.