Schmid Martin · Ständerat · 2016-09-20
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-20
Wortprotokoll
Noch ein kurzer Hinweis: Herr Föhn hat die Einnahmenausfälle angesprochen. Es ist in der Tat so, dass es darum geht, dass die Einnahmen um ein Jahr nach hinten verschoben würden und nicht verlorengingen.
Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang war in der Kommission auch die Diskussion rund um die finanziellen Konsequenzen und über den Zusammenhang mit der Schuldenbremse. Wenn diese Gesetzesänderung jetzt beschlossen würde bzw. an der geltenden Formulierung festgehalten würde und damit von der bisherigen Praxis der ESTV Abstand genommen würde, würde sich die Frage stellen, wie die Geltendmachung der Vorsteuer im Jahr 2018 im Bundeshaushalt zu verbuchen wäre. Die Notiz des Eidgenössischen Finanzdepartementes stellt hierzu zwei Varianten zur Verfügung: Es wäre im normalen Haushalt oder über einen ausserordentlichen Haushalt zu verbuchen. Diese Situation ist nicht ganz geklärt. Das hat die Kommission auch dazu geführt, hier der Lösung des Bundesrates zuzustimmen, vielleicht auch unter einem finanzpolitischen Gesichtspunkt, der in diesem Fall über die mehrwertsteuerrechtlich saubere Systematik gesiegt hat. Wir gehen hier also den eher pragmatischen Weg und stimmen dem Bundesrat zu. Wir müssen damit auch nicht die Frage beantworten, ob über einen ausserordentlichen Haushalt verbucht werden müsste oder ob diese Einnahmenausfälle der Schuldenbremse unterstehen würden; das als Hinweis.
In jedem Fall gehe ich davon aus, dass wir in der Einigungskonferenz eine Lösung finden müssen, wenn Sie an Ihrem Beschluss festhalten.